Zitat Zitat von MattR Beitrag anzeigen
Wie soll man das beweisen, vor allem das es wirklich drin lag?
Das kannst Du, im Sinne eines Beweises vor Gericht, nicht beweisen. Die Mitarbeiter der Bank dürfen ja nicht anwesend sein (in aller Regel), wenn das Schließfach geöffnet wird. M.E. wird es da mit einem "Beweis" schwierig.

Ich denke aber auch nicht, dass etwas in dieser Form gefordert werden kann.