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  1. #1
    Freccione Avatar von lachender
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    Departed, Du musst nichts melden o.ä.. Im Schadenfall muss ich als Kunde meinen Schaden "nachweisen" und wenn dieses plausibel ist, wird sich kein VR vermutlich wehren, Dir etwas nicht zu erstatten nur weil Du die Rechnung nicht mehr hast. Ein Garantiebeleg und Fotos der Uhr oder Fotos wo Du diese Uhr auf eine Feier o.ä. trägst, sollten meiner Meinung nach reichen um nachzuweisen, das Dir die Uhr gehört und Du diese bis zum Einbruchdiebstahl besessen hast. Eine Rechnung erleichtert halt nur den Nachweis/Schadenhöhe.

    Aber auch hier kann man vorab mit dem VR reden und dieses dokumentieren um im Schadenfall nicht diskutieren zu müssen.
    Geändert von lachender (29.04.2016 um 11:50 Uhr)
    gruß lachender

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