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  1. #201
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Die Rechtsprechung ist eigentlich eindeutig
    sorry, aber: NEIN.

    Das Urteil ist von 2011 (http://www.landesrecht.rlp.de/jporta...486&doc.part=L). Mittlerweile benötigt niemand mehr eine Uhr, um die Zeit abzulesen.

    Hier gibt es schon ein aktuelleres, wenn auch vages Urteil: https://www.lto.de/recht/nachrichten...deckungssumme/

    Besonders interessant:
    Mit einer Entschädigungsgrenze für Schmuck und Wertsachen ohne sichere Aufbewahrung müssten Versicherungsnehmer rechnen, begründete das OLG. Hohe Einzelrisiken könnten gesondert versichert werden.
    Das liest sich schon anders. Auch wenn das Gericht nicht darauf eingehen wollte, ob es sich bei den Uhren an sich um Hausrat oder Schmuck handelt, kann man mMn eine klare Tendenz erkennen.

    Lukas handhabt das ganz richtig, indem er sich explizit bestätigen lässt, dass die Uhren als normaler Hausrat mitversichert sind

  2. #202
    Milgauss
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    Und dazu auch nochmal der Link, der weiter oben schonmal gepostet wurde:

    https://www.vergleichen-und-sparen.d...g-teure-uhren/

    Zwar unterschiedliche Urteile, aber wie der Autor schreibt, Einigkeit bei den Versicherungen. Ich habe auch gerade wie Lukas eine Anfrage dazu bei meiner HV laufen. Dann werde ich entscheiden, ob ich wechseln muss oder zusätzlich eine Wertsachenverisicherung brauche.

  3. #203
    Lieber René,

    meines Erachtens bestätigen beide Links meine geäußerte Meinung.

    Im ersten von Dir genannten Link wird meine These bestätigt:
    Auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren, die zudem teilweise mit Gold oder Platin besetzt sind, handelt es sich nicht um "Wertsachen" im Sinne von § 21 Nr. 1 lit. c AHR 2004 als "Schmucksachen" oder "Sachen aus Gold oder Platin".


    Im zweiten Link wird von einer Golduhr gesprochen. Da sie aus Gold ist, fällt sie unter den Wertsachenbegriff, da aus Gold bestehend.
    Nichts anderes habe ich geschrieben.

    Auch das OLG RLP hätte, wenn die in Rede stehenden Uhren aus Gold gewesen wären, genauso entschieden, wie es die Kollegen im zweiten Fall getan haben.

    Im Zweifel die Sachlage mit der eigenen Versicherung abzustimmen, ist natürlich nie verkehrt, da viele Versicherer mittlerweile eigene "Lösungsansätze" für diese Problematik haben.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  4. #204
    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Und dazu auch nochmal der Link, der weiter oben schonmal gepostet wurde:

    https://www.vergleichen-und-sparen.d...g-teure-uhren/

    Zwar unterschiedliche Urteile, aber wie der Autor schreibt, Einigkeit bei den Versicherungen. Ich habe auch gerade wie Lukas eine Anfrage dazu bei meiner HV laufen. Dann werde ich entscheiden, ob ich wechseln muss oder zusätzlich eine Wertsachenverisicherung brauche.
    Diesen Link bzw. die Seite, auf die er verweist, würde ich persönlich inhaltlich mit Vorsicht genießen. Ist aber nur meine Meinung.
    Eine Rechtsberatung sollte hier auch nicht stattfinden...in einem Forum...sicher geht jeder, indem er bei seiner Versicherung nachfragt.
    Ob dann allerdings auch die rechtlich richtige Antwort folgt, ist wiederum eine ganz andere Frage
    Geändert von uhrenfan_rolex (09.04.2019 um 11:56 Uhr)
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  5. #205
    Habe der Vollständigkeit halber auch noch mal die Leitsätze des Urteils (OLG) Frankfurt Az. 7 U 119/16 nachgelesen, die Entscheidung aus Koblenz kannte ich bereits:

    Es handelte sich bei der Rolex, deren Ersatz begehrt wurde, um eine vollgoldene Weißgold YMII. Diese besteht aus Gold und ist damit unstrittig eine Schmucksache, also Wertsache. Damit gelten die im Vertrag bzw. den Bedingungen vereinbarten Wertgrenzen.

    Interessanter wäre es gewesen, wenn die Frankfurter über eine 116610LN (bspw.) entschieden hätten...dann wäre meines Erachtens genauso, wie in Koblenz entschieden worden, wenn die Vers.-Bedingungen keine Klarstellung gebracht hätten.
    Geändert von uhrenfan_rolex (09.04.2019 um 12:02 Uhr)
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  6. #206
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Ich bin raus aus diesem Thread

  7. #207
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Bei meiner HV steht z.B. explizit drin in den Bedingungen, dass Uhren mit einem Einzelwert größer 2.500 Euro zu den Schmucksachen zählen.
    Gruß Mali

  8. #208
    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Bei meiner HV steht z.B. explizit drin in den Bedingungen, dass Uhren mit einem Einzelwert größer 2.500 Euro zu den Schmucksachen zählen.
    Das ist doch prima, da Du dadurch weißt, wie der Versicherer es regelt.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  9. #209
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Entschädigungsgrenze für Schmuck ist allerdings auch bei 30.000 Euro pro Uhr gedeckelt. Bei der DEVK wären es 50k pro Uhr ohne Tresor.
    Gruß Mali

  10. #210
    GMT-Master
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    Antwort auf meine obige Frage:


    in unseren Versicherungsbedingungen ist zu den Wertsachen folgendes festgehalten:



    Versicherte Wertsachen sind

    - A 18.1.1.4 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;

    - A 18.1.1.5 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in A 18.1.1.4 genannte Sachen aus Silber;



    Sind Ihre Uhren nicht aus Gold, Platin oder Silber (auch einzelne Teile), werden sie somit von der Hausratsumme umfasst. Beachten Sie allerdings, dass die Entschädigung für den gesamten Hausrat auf 250.000,- € begrenzt ist.
    Liebe Grüße,

  11. #211
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Das ist doch mal ein Wort! Hab aber gerade mal auf deren Homepage nachgeschaut und Beispiele gerechnet. Die Wertsachen-Höchstentschädigungsgrenze liegt wohl bei 50.000 Euro.
    Geändert von Mali (09.04.2019 um 16:03 Uhr)
    Gruß Mali

  12. #212
    GMT-Master
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    Ja, verunsichern tut mich nun der Passus der Antwort, dass auch bei Bestehen einzelner Teile der Uhr aus Gold, Silber, Platin diese als Wertsache gesehen wird. Dann sind 1601, 5513 usw mit Goldindizes oder Goldluenetten schon Wertsachen. Daher meine Replik:

    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    Danke für die Hinweise. Bei vielen Stahluhren sind Kleinteile wie Zeiger oder Teile der Mechanik aus Gold oder Silber aufgrund verbessertem Korrosionsschutzes. Wird also jede Uhr dadurch zur Wertsache, oder nur, wenn ein überwiegender Teil aus diesen Edelmetallen besteht?

    Besten Dank
    Liebe Grüße,

  13. #213
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    Sehr gut Lukas! Bin gespannt! Befürchte aber dadurch mutieren sie zu Wertsachen.
    Geändert von Mali (09.04.2019 um 16:15 Uhr)
    Gruß Mali

  14. #214
    Milgauss
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Diesen Link bzw. die Seite, auf die er verweist, würde ich persönlich inhaltlich mit Vorsicht genießen. Ist aber nur meine Meinung. Eine Rechtsberatung sollte hier auch nicht stattfinden...in einem Forum...sicher geht jeder, indem er bei seiner Versicherung nachfragt.
    Ob dann allerdings auch die rechtlich richtige Antwort folgt, ist wiederum eine ganz andere Frage
    Ja, geht mir genauso mit dem Link, hatte aber das Bedürfnis einer Klärung verstärkt. Eine Rechtsberatung habe ich hier auch nicht erwartet...

    Meine HV regelt in den aktuellen Bedingungen, dass Uhren über 2500,- als Wertsachen anzusehen sind und damit nur begrenzt ersetzt werden. Ich habe noch einen Altvertrag ohne diese Klarstellung und habe um Klärung zu einigen Punkten gebeten. Hier die m.E. für die Diskussion hier interessanten Auszüge aus der Antwort:

    "Da bei Uhren die Zeitmessung im Vordergrund steht und nicht der Schmuckcharakter, lassen sich Uhren, die weder mit Gold oder andere Edelmetallen verarbeitet wurden, nicht als „Schmucksachen“ /.../ bewerten. Ihre Luxus-Stahluhren zählen somit im Rahmen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zum "normalen Hausrat".
    /.../
    Wiederbeschaffungspreis ist nicht der Preis, den Sie bei der Wiederbeschaffung tatsächlich zahlen, sondern derjenige Preis, der bei dem angenommenen Wiederbeschaffungsvorgang zu zahlen wäre. Wird eine aufwändigere Wiederbeschaffung getätigt, gehen die Mehraufwendungen zu Ihren Lasten. /.../ Stehen jedoch verschiedene Einkaufsquellen zur Verfügung, die Sie regelmäßig nutzen, so kann verlangt werden, dass die preisgünstigere Art der Wiederbeschaffung gewählt wird."
    /.../
    Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich Bestandteil des Wiederbeschaffungspreises."

  15. #215
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Wiederbeschaffungspreis ist nicht der Preis, den Sie bei der Wiederbeschaffung tatsächlich zahlen, sondern derjenige Preis, der bei dem angenommenen Wiederbeschaffungsvorgang zu zahlen wäre. Wird eine aufwändigere Wiederbeschaffung getätigt, gehen die Mehraufwendungen zu Ihren Lasten. /.../ Stehen jedoch verschiedene Einkaufsquellen zur Verfügung, die Sie regelmäßig nutzen, so kann verlangt werden, dass die preisgünstigere Art der Wiederbeschaffung gewählt wird."
    /.../
    Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich Bestandteil des Wiederbeschaffungspreises."
    Bedeutet das, z. B. bei der Hulk, Pepsi oder Daytona, dass der jeweils übliche Marktpreis als Wiederbeschaffungspreis gezahlt wird?
    Oder ist mit "aufwändigere Wiederbeschaffung" die Lücke zwischen Listenpreis und Marktpreis gemeint? Das wäre dann für die aufgeführten Modelle richtig teuer, da diese Mehraufwendungen ja zu eigenen Lasten gehen.
    Geändert von Matttho (10.04.2019 um 08:29 Uhr)
    Viele Grüße,
    Matthias

  16. #216
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Matttho Beitrag anzeigen
    Oder ist mit "aufwändigere Wiederbeschaffung" die Lücke zwischen Listenpreis und Marktpreis gemeint? Das wäre dann für die aufgeführten Modelle richtig teuer, da diese Mehraufwendungen ja zu eigenen Lasten gehen.
    M. E. ja, d. h. wenn z.B. die Hulk weg ist, dann gibt es den LP, auch wenn beim Konzi keine zu bekommen ist. Der Graumarktpreis würde dann nicht erstattet. Gibt es die Uhr nicht mehr, dann wird es spannend. Ich hatte meine Anfrage entsprechend formuliert.

  17. #217
    Ob Deine Versicherung mit ihrer Auslegung des Wiederbeschaffungspreises vor Gericht Bestand hätte
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  18. #218
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen, also den aktuellen Graumarktpreis nicht den Listenpreis. So wurde es von meiner Versicherung bestätigt.
    Gruß Mali

  19. #219
    ...sehe ich auch so...
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  20. #220
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    Na denn......
    Gut ist es schriftlich zu haben.
    Vor Gericht zählen nur Vergleichsurteile,
    Oder Argumente der jeweiligen Anwälte.

    Besser ist nie einen Schadensfall zu haben.

    Gruß Stefan

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