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  1. #1
    Milgauss
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Aber die Frage bleibt ob beim Kauf (natürlich mit MwSt. beim ersten Kauf) oder auch bei der Wiederbeschaffung.
    Ich fand deinen Link weiter oben eigentlich klar und so kenne ich dies auch. Ich hatte mich nur gewundert, dass in diesem Faden niemand auf diesen Umstand hingewiesen hat. Zu klären wäre dies auf jeden Fall mit der jeweiligen Versicherung, ob die auf den Steuerabzug verzichten.

    Die Klausel in den VHB von Lukas passt auch dazu. Ich verstehe das jetzt so, dass wenn Ihm sagen wir eine aktuelle Pepsi abhanden kommt und er diese sich erstatten lässt, diese ohne USt (oder doch MwSt?, bin kein Steuerexperte, ist hier auch egal es geht um die 19%) ersetzt wird! Kauft er eine Neue, dann werden auch die 19% erstattet.

    Um jetzt noch ein wenig spitzfindiger zu werden. Bei meinem Bsp mit der Pepsi könnte es dann so ablaufen, dass bei Erstattung der aktuelle LP -19% erstattet werden und bei Neukauf, abhängig wieviel Wartezeit zumutbar ist, u. U. der Graupreis. Schon klar, wie ich mich entscheiden würde. Es geht nur ums Verständnis.

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Der Faden regelt es nicht; dies machen die Versicherunggesellschaften. Also am besten dort zur Sicherheit nachfragen.

  3. #3
    Milgauss
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Der Faden regelt es nicht; dies machen die Versicherunggesellschaften. Also am besten dort zur Sicherheit nachfragen.
    Yupp, genau so. Nichtsdestotrotz sind hier viele Links und Erfahrungen, die helfen den Versicherungen die richtigen Fragen zu stellen

  4. #4
    Deepsea
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    Hallo

    Das ist alles ganz nett.
    Jetzt sind wir super versichert .
    „Klaus“ aus Osteuropa geht seiner Beschäftigung nach und macht einen Besuch bei euch 🙄.
    Uhren weg....
    Der Ärger geht los... Versicherung zahlt irgendwann . Verfügbarkeit Neuuhren schlecht. Überlegt euch das mal welch Aufwand.

    Würde immer noch ca. 1000€ zusätzlich in einen Tresor VDS mit ordentlicher Verankerung einsetzen.
    98 % aller „Klaus“ scheidern daran und eure Uhren sind noch da. 😎

    Gruß Stefan

  5. #5
    Milgauss
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    Zitat Zitat von smallGMT Beitrag anzeigen
    Der Ärger geht los... Versicherung zahlt irgendwann . Verfügbarkeit Neuuhren schlecht. Überlegt euch das mal welch Aufwand.
    Deswegen ist dieser Faden hier hilfreich, um später den Ärger und „Aufwand“ zu vermeiden. Wer geht schon gerne vor Gericht. Eine Entscheidung dort, ob eine Krone Schmuck ist oder nicht ist, kann länger dauern als eine Pepsi vom Konzi zu bekommen.

    Den Aufwand betreibe ich übrigens gerne, bevor ich ein langes Gesicht mache und mir meine Sammlung nicht ersetzt wird. Ich habe schon einen Einbruch hinter mir und erlebt, wie schwierig es ist die Kohle von einem renommierten Versicherungsunternehmen wieder zu bekommen!

    Ein Tresor zu Hause ist selbstverständlich Pflichtprogramm, wenn entsprechende Werte vorhanden sind und steht seit ein paar Jahren, wie eine angemessene Sicherheitsausstattung von Türen und Fenstern. Hilft nur nicht, wenn die Kollegen mit Brecheisen im Haus vor dir stehen oder die geliebten Kronen im Urlaub abhanden kommen.

  6. #6
    GMT-Master
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    Auf meine Frage, ob meine (stahl) Uhren, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören, also auch unverschlossen bis zu 250.000 Euro versichert sind, bekam ich heute die Antwort:

    Verschlussvorschrift gibt es ausschließlich für Wertsachen. Ihren Hausrat müssen Sie nicht in einem Tresor einschließen.

    Während Ihrer Abwesenheit sollten Sie jedoch darauf achten, dass alle Fenster und Fenstertüren verschlossen zu halten und die Sicherungseinrichtungen zu betätigen sind.

    Sicher ist es auch in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie Ihr wertvolles Eigentum bestmöglich vor Einbruchdiebstahl schützen.
    Meine Anfrage wurde dann auf Anregung des Threads dahingehend erweitert:

    Herzlichen Dank! Ich frage deshalb so genau nach, da ich Uhren (aus Stahl) im Wert von ca xxx.xxx Euro besitze, bei Einzelwert von 2.000 bis 20.000 Euro. Nun wurden manchmal solche Stahluhren gerichtlich als Schmuck und somit Wertsache klassifiziert und manchmal als gewöhnlicher Hausrat (https://www.vergleichen-und-sparen.d...g-teure-uhren/).

    Daher konkret die Frage, ob bei NeoDigital beispielsweise die gängigen Uhren wie Rolex Submariner Ref. 114060 aus Stahl, eine Audemars Piguet Ref. 15500 aus Stahl oder auch eine Patek Philippe Ref 5711 mit Wiederbeschaffungswerten bis xx.xxxx Euro als Schmuck bzw als Wertsachen angesehen werden, oder gewöhnlicher Hausrat und daher bis 250.000 Euro versichert.

    Wenn ich die Neo L Versicherung abschließe, welche Unterlagen der Uhren in meinem derzeitigen Besitz benötigen Sie, damit diese ordentlich als in meinem Eigentum befindlich dokumentiert sind?
    Liebe Grüße,

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Bin auf die Antwort gespannt. Kann mir aber nicht vorstellen, dass sie Deine Uhren als Hausrat und nicht als Wersachen klassifizieren...
    Gruß Mali

  8. #8
    Die Rechtsprechung ist eigentlich eindeutig...Uhren sind immer dann keine Wertsachen, wenn sie nicht als Schmucksachen qualifiziert werden können (also bspw. aus Gold, Platin = Edelmetallen sind und/oder mit Steinen besetzt sind, die maßgeblich den Wert bestimmen).
    Auch eine 5711, die bspw. 40.000 EUR als Wiederbeschaffungswert hat, wäre normaler Hausrat.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  9. #9
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Die Rechtsprechung ist eigentlich eindeutig
    sorry, aber: NEIN.

    Das Urteil ist von 2011 (http://www.landesrecht.rlp.de/jporta...486&doc.part=L). Mittlerweile benötigt niemand mehr eine Uhr, um die Zeit abzulesen.

    Hier gibt es schon ein aktuelleres, wenn auch vages Urteil: https://www.lto.de/recht/nachrichten...deckungssumme/

    Besonders interessant:
    Mit einer Entschädigungsgrenze für Schmuck und Wertsachen ohne sichere Aufbewahrung müssten Versicherungsnehmer rechnen, begründete das OLG. Hohe Einzelrisiken könnten gesondert versichert werden.
    Das liest sich schon anders. Auch wenn das Gericht nicht darauf eingehen wollte, ob es sich bei den Uhren an sich um Hausrat oder Schmuck handelt, kann man mMn eine klare Tendenz erkennen.

    Lukas handhabt das ganz richtig, indem er sich explizit bestätigen lässt, dass die Uhren als normaler Hausrat mitversichert sind

  10. #10
    Milgauss
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    Und dazu auch nochmal der Link, der weiter oben schonmal gepostet wurde:

    https://www.vergleichen-und-sparen.d...g-teure-uhren/

    Zwar unterschiedliche Urteile, aber wie der Autor schreibt, Einigkeit bei den Versicherungen. Ich habe auch gerade wie Lukas eine Anfrage dazu bei meiner HV laufen. Dann werde ich entscheiden, ob ich wechseln muss oder zusätzlich eine Wertsachenverisicherung brauche.

  11. #11
    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Und dazu auch nochmal der Link, der weiter oben schonmal gepostet wurde:

    https://www.vergleichen-und-sparen.d...g-teure-uhren/

    Zwar unterschiedliche Urteile, aber wie der Autor schreibt, Einigkeit bei den Versicherungen. Ich habe auch gerade wie Lukas eine Anfrage dazu bei meiner HV laufen. Dann werde ich entscheiden, ob ich wechseln muss oder zusätzlich eine Wertsachenverisicherung brauche.
    Diesen Link bzw. die Seite, auf die er verweist, würde ich persönlich inhaltlich mit Vorsicht genießen. Ist aber nur meine Meinung.
    Eine Rechtsberatung sollte hier auch nicht stattfinden...in einem Forum...sicher geht jeder, indem er bei seiner Versicherung nachfragt.
    Ob dann allerdings auch die rechtlich richtige Antwort folgt, ist wiederum eine ganz andere Frage
    Geändert von uhrenfan_rolex (09.04.2019 um 11:56 Uhr)
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  12. #12
    Milgauss
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Diesen Link bzw. die Seite, auf die er verweist, würde ich persönlich inhaltlich mit Vorsicht genießen. Ist aber nur meine Meinung. Eine Rechtsberatung sollte hier auch nicht stattfinden...in einem Forum...sicher geht jeder, indem er bei seiner Versicherung nachfragt.
    Ob dann allerdings auch die rechtlich richtige Antwort folgt, ist wiederum eine ganz andere Frage
    Ja, geht mir genauso mit dem Link, hatte aber das Bedürfnis einer Klärung verstärkt. Eine Rechtsberatung habe ich hier auch nicht erwartet...

    Meine HV regelt in den aktuellen Bedingungen, dass Uhren über 2500,- als Wertsachen anzusehen sind und damit nur begrenzt ersetzt werden. Ich habe noch einen Altvertrag ohne diese Klarstellung und habe um Klärung zu einigen Punkten gebeten. Hier die m.E. für die Diskussion hier interessanten Auszüge aus der Antwort:

    "Da bei Uhren die Zeitmessung im Vordergrund steht und nicht der Schmuckcharakter, lassen sich Uhren, die weder mit Gold oder andere Edelmetallen verarbeitet wurden, nicht als „Schmucksachen“ /.../ bewerten. Ihre Luxus-Stahluhren zählen somit im Rahmen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zum "normalen Hausrat".
    /.../
    Wiederbeschaffungspreis ist nicht der Preis, den Sie bei der Wiederbeschaffung tatsächlich zahlen, sondern derjenige Preis, der bei dem angenommenen Wiederbeschaffungsvorgang zu zahlen wäre. Wird eine aufwändigere Wiederbeschaffung getätigt, gehen die Mehraufwendungen zu Ihren Lasten. /.../ Stehen jedoch verschiedene Einkaufsquellen zur Verfügung, die Sie regelmäßig nutzen, so kann verlangt werden, dass die preisgünstigere Art der Wiederbeschaffung gewählt wird."
    /.../
    Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich Bestandteil des Wiederbeschaffungspreises."

  13. #13
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Wiederbeschaffungspreis ist nicht der Preis, den Sie bei der Wiederbeschaffung tatsächlich zahlen, sondern derjenige Preis, der bei dem angenommenen Wiederbeschaffungsvorgang zu zahlen wäre. Wird eine aufwändigere Wiederbeschaffung getätigt, gehen die Mehraufwendungen zu Ihren Lasten. /.../ Stehen jedoch verschiedene Einkaufsquellen zur Verfügung, die Sie regelmäßig nutzen, so kann verlangt werden, dass die preisgünstigere Art der Wiederbeschaffung gewählt wird."
    /.../
    Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich Bestandteil des Wiederbeschaffungspreises."
    Bedeutet das, z. B. bei der Hulk, Pepsi oder Daytona, dass der jeweils übliche Marktpreis als Wiederbeschaffungspreis gezahlt wird?
    Oder ist mit "aufwändigere Wiederbeschaffung" die Lücke zwischen Listenpreis und Marktpreis gemeint? Das wäre dann für die aufgeführten Modelle richtig teuer, da diese Mehraufwendungen ja zu eigenen Lasten gehen.
    Geändert von Matttho (10.04.2019 um 08:29 Uhr)
    Viele Grüße,
    Matthias

  14. #14
    Lieber René,

    meines Erachtens bestätigen beide Links meine geäußerte Meinung.

    Im ersten von Dir genannten Link wird meine These bestätigt:
    Auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren, die zudem teilweise mit Gold oder Platin besetzt sind, handelt es sich nicht um "Wertsachen" im Sinne von § 21 Nr. 1 lit. c AHR 2004 als "Schmucksachen" oder "Sachen aus Gold oder Platin".


    Im zweiten Link wird von einer Golduhr gesprochen. Da sie aus Gold ist, fällt sie unter den Wertsachenbegriff, da aus Gold bestehend.
    Nichts anderes habe ich geschrieben.

    Auch das OLG RLP hätte, wenn die in Rede stehenden Uhren aus Gold gewesen wären, genauso entschieden, wie es die Kollegen im zweiten Fall getan haben.

    Im Zweifel die Sachlage mit der eigenen Versicherung abzustimmen, ist natürlich nie verkehrt, da viele Versicherer mittlerweile eigene "Lösungsansätze" für diese Problematik haben.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  15. #15
    Habe der Vollständigkeit halber auch noch mal die Leitsätze des Urteils (OLG) Frankfurt Az. 7 U 119/16 nachgelesen, die Entscheidung aus Koblenz kannte ich bereits:

    Es handelte sich bei der Rolex, deren Ersatz begehrt wurde, um eine vollgoldene Weißgold YMII. Diese besteht aus Gold und ist damit unstrittig eine Schmucksache, also Wertsache. Damit gelten die im Vertrag bzw. den Bedingungen vereinbarten Wertgrenzen.

    Interessanter wäre es gewesen, wenn die Frankfurter über eine 116610LN (bspw.) entschieden hätten...dann wäre meines Erachtens genauso, wie in Koblenz entschieden worden, wenn die Vers.-Bedingungen keine Klarstellung gebracht hätten.
    Geändert von uhrenfan_rolex (09.04.2019 um 12:02 Uhr)
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  16. #16
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Ich bin raus aus diesem Thread

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Bei meiner HV steht z.B. explizit drin in den Bedingungen, dass Uhren mit einem Einzelwert größer 2.500 Euro zu den Schmucksachen zählen.
    Gruß Mali

  18. #18
    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Bei meiner HV steht z.B. explizit drin in den Bedingungen, dass Uhren mit einem Einzelwert größer 2.500 Euro zu den Schmucksachen zählen.
    Das ist doch prima, da Du dadurch weißt, wie der Versicherer es regelt.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Entschädigungsgrenze für Schmuck ist allerdings auch bei 30.000 Euro pro Uhr gedeckelt. Bei der DEVK wären es 50k pro Uhr ohne Tresor.
    Gruß Mali

  20. #20
    GMT-Master
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    Antwort auf meine obige Frage:


    in unseren Versicherungsbedingungen ist zu den Wertsachen folgendes festgehalten:



    Versicherte Wertsachen sind

    - A 18.1.1.4 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;

    - A 18.1.1.5 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in A 18.1.1.4 genannte Sachen aus Silber;



    Sind Ihre Uhren nicht aus Gold, Platin oder Silber (auch einzelne Teile), werden sie somit von der Hausratsumme umfasst. Beachten Sie allerdings, dass die Entschädigung für den gesamten Hausrat auf 250.000,- € begrenzt ist.
    Liebe Grüße,

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