Sollte die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt gekündigt werden, gilt darüber hinaus eine Sperrfrist von mehreren Jahren.
In Stuttgart meines Wissens sogar 5 Jahre.
Hier in Berlin hat man das sogar durch eine Landesverordnung auf 10 Jahre verlängert. Da hilft dann nur noch rauskaufen oder lange lange warten.
Boris
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03.04.2016, 22:50 #6
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