Sollte die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt gekündigt werden, gilt darüber hinaus eine Sperrfrist von mehreren Jahren.
In Stuttgart meines Wissens sogar 5 Jahre.
Hier in Berlin hat man das sogar durch eine Landesverordnung auf 10 Jahre verlängert. Da hilft dann nur noch rauskaufen oder lange lange warten.

Boris