Ziemlich genau so war der Fall bei mir vor 6 Jahren. Es müsste auch einen Thread dazu geben.

Du kannst erst Eigenbedarf anmelden, sobald Du die Wohnung von Deinem Großvater gekauft / geerbt / sontiges hast.
Im Vorfeld kannst Du natürlich Gespräche mit den Mietern führen und ihnen sachlich darlegen, was Du vorhast. Was ja wohl schon geschehen ist.

Bei der Eigenbedarfskündigung sollte Dir dann ein RA helfen, wie Nico schon erwähnt hat. Es gibt hier einige Dinge zu beachten, die man besser von Anfang an richtig macht. Der RA kann dich auch über die Rechte des Mieters aufklären, denn ganz schutzlos ist er der Kündigung nicht ausgesetzt. Was ja vollkommen ok ist. Man muss es halt nur wisssen und gleich mit einplanen. Bei einer Mietdauer von 18 Jahren dürfte die Kündigungsfrist z. B. bei mind 9 Monaten liegen, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

Gutes Gelingen!