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  1. #1
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    Experten in Mietrecht gesucht - Vorgehen bei Wohnungskauf mit Mietern & Eigenbedarf

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage an euch zwecks dem oben genannten Thema. Natürlich habe ich mich schon mit der Forensuche beschäftigt und gesehen, dass es schon einige Threads dazu gibt, doch irgendwie passt keiner so richtig für meine Angelegenheit... Verzeiht mir daher bitte die Eröffnung eines neuen.

    Ich stehe sehr kurz vor einem Wohnungskauf mit Mietern und bin mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll, um natürlich schnellstmöglich mit der Renovierung beginnen und in die Wohnung selbst einziehen zu können. Die moralischen Aspekte und Diskussionspunkte sind mir durchaus bewusst - auch dass diese poralisieren können. Es geht mir hier daher vielmehr um eine Beratung und ich bin mir sicher, dass ich hier die richtigen Experten finden werde :-) vielen Dank hierfür vorab!

    Nun zu meinem Fall:
    Die Wohnung gehört meinem Großvater, hat 3.5 Zimmer und knapp unter 90qm. Ich möchte ihm die Wohnung abkaufen und selbst, alleine einziehen. Nach etwas Recherche ist mir bewusst geworden, dass das Thema "Eigenbedarf" nicht zu unterschätzen ist. Die Tatsache, dass die bisherigen Mieter seit nun 18 Jahren in der Wohnung sind, begünstigt die Situation nicht zwingend. Es hat bereits andeutende Gespräche mit den Mietern gegeben und verständlicherweise waren sie im ersten Moment etwas geschockt und traurig über die mögliche Veränderung.

    Nun die Frage:
    Wie sollen wir hier vorgehen, was empfiehlt sich?
    Muss mein Großvater Eigenbedarf für mich anmelden, ich muss erst einmal zur Miete darin wohnen und kann die Wohnung später erwerben? Oder kann er Eigenbedarf anmelden und nachdem die Kündigung akzeptiert wurde, kann ich die Wohnung schon erwerben? Oder kann ich die Wohnung vorab erwerben und selbst Eigenbedarf anmelden?

    Offen gesprochen, sind wir absolute Laie in diesem Gebiet. Der Kauf selbst inkl. Geldfluß eilt nicht, einziehen möchte ich natürlich so schnell wie möglich.

    Ich danke euch vielmals vorab für eure Hilfe und bin sehr auf die Rückmeldungen gespannt.

    Liebe Grüße
    Max

    P.S. Falls das irgendwie relevant sein sollte: wir wohnen in BaWü.

  2. #2
    Yacht-Master
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    Ein RA für Mietrecht hilft dir weiter, insbesondere bei der Formulierung der Eigenbedarfkündigung samt Begründung.
    Grüße, Philipp



  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Max, da gibt es kein Internetgeheimrezept. Professionalisiere das Ganze und geh' zu einem Anwalt.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Ziemlich genau so war der Fall bei mir vor 6 Jahren. Es müsste auch einen Thread dazu geben.

    Du kannst erst Eigenbedarf anmelden, sobald Du die Wohnung von Deinem Großvater gekauft / geerbt / sontiges hast.
    Im Vorfeld kannst Du natürlich Gespräche mit den Mietern führen und ihnen sachlich darlegen, was Du vorhast. Was ja wohl schon geschehen ist.

    Bei der Eigenbedarfskündigung sollte Dir dann ein RA helfen, wie Nico schon erwähnt hat. Es gibt hier einige Dinge zu beachten, die man besser von Anfang an richtig macht. Der RA kann dich auch über die Rechte des Mieters aufklären, denn ganz schutzlos ist er der Kündigung nicht ausgesetzt. Was ja vollkommen ok ist. Man muss es halt nur wisssen und gleich mit einplanen. Bei einer Mietdauer von 18 Jahren dürfte die Kündigungsfrist z. B. bei mind 9 Monaten liegen, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

    Gutes Gelingen!
    Gruß Frank

  5. #5
    Date
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    Themenstarter
    Herzlichen Dank euch für die schnelle Rückmeldung. Das ich um einen RA nicht herumkomme, war mir fast klar - nur vorab etwas informiert zu sein, schadet meistens nicht :-)

    Daher vielen Dank & falls hier jemand die geheime Internetlösung kennt, nur zu - bin für alles dankbar.

    Liebe Grüße & einen schönen Abend,
    Max

  6. #6
    Submariner
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    Sollte die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt gekündigt werden, gilt darüber hinaus eine Sperrfrist von mehreren Jahren.
    In Stuttgart meines Wissens sogar 5 Jahre.
    Hier in Berlin hat man das sogar durch eine Landesverordnung auf 10 Jahre verlängert. Da hilft dann nur noch rauskaufen oder lange lange warten.

    Boris

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von X-E-L-O-R Beitrag anzeigen
    ... Du kannst erst Eigenbedarf anmelden, sobald Du die Wohnung von Deinem Großvater gekauft / geerbt / sontiges hast. ...
    Auch der Großvater könnte Eigenbedarf für seinen Enkel anmelden.

    Zitat Zitat von kuntze Beitrag anzeigen
    Sollte die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt gekündigt werden, gilt darüber hinaus eine Sperrfrist ...
    Nur, wenn der Mietvertrag bereits vor Aufteilung in Wohnungseigentum abgeschlossen wurde.

    Ansonsten gilt wie hier schon gesagt, Fachanwalt. Und eine Eigenbedarfskündigung ist kein Horrorszenario, sofern Sie von einem kompetenten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vorbereitet wird.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    Gesperrter User
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    95
    In aller Kürze:
    Veräußerung bricht nicht den Mietvertrag.
    Wohnung kaufen, kannst du so oder so. Oder dir schenken lassen (Freibeträge beachten!!)
    Miethöhe überprüfen; vielleicht kann der Mietpreis angepasst werden.
    Kündigungsfrist des Mieters zwischen 9-12 Monaten, vermutlich.

    Den Mietvertrag des Mieters prüfen lassen. Vielleicht steht da noch was interessantes drin auch bzgl Schönheitsreparaturen usw.

    Rest gerne per PM

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