Hallo Marc, das ist ja echt blöd. Der Notar kann (darf) dir nicht helfen. Der muss sich aus Streitigkeiten der Vertragsparteien heraus halten.
Ab zum Fachanwalt für Baurecht. Der klärt mit dir, welche Möglichkeiten du hast.
Wo sitzt du denn örtlich? Ich kann mal meine beiden Kollegen aus dem Baurecht fragen, wen sie in deiner Gegend empfehlen können.
Gerne auch mehr per PN.
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03.04.2016, 00:00 #1
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Experten vor: Wohnungsmangel nach Übergabe
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen, da ich erst ab Montag zum Notar/Anwalt gehen kann.
Ich habe eine FeWo erworben und konnte gestern bei einem Nachbarn den Schlüssel in Empfang nehmen, da der Verkäufer keine Lust mehr auf eine Übergabe hatte.
Die Wohnung wurde Möbliert erworben. Ich habe heute neben einem Schrank ein paar seltsame Flecken auf der Wand gesehen, als ich den Schrank nach vorne gezogen habe, wurde es noch schlimmer.
Es handelt sich um Schimmel. Es ist eine Aussenwand, in der etwas versetzt wohl auch noch Abflüsse und Wasserleitungen liegen.
Soll ich jetzt direkt versuchen der Ursache auf den Grund zu gehen, oder lieber über den Notar mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen? Wäre es Nachweisbar, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt oder kann der Verkäufer sagen, dass er es nicht wusste weil er selten in der Wohnung war?
Ich hoffe ihr könnt mit helfen!?
BG
MarcGruss
Marc
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03.04.2016, 00:07 #2Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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03.04.2016, 00:10 #3
Privater Käufer und Verkäufer?
Was steht denn im Kaufvertrag zu Mängeln? Ich habe noch nie einen Wohnungskaufvertrag C2C gesehen, in dem der Verkäufer für Mängel einzustehen hatte.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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03.04.2016, 00:10 #4
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Vorher nicht besichtigt ....?
VG
Udo
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03.04.2016, 00:18 #5Gruß, Markus
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03.04.2016, 00:24 #6
So ist es wohl
Ohne den Vertrag zu sehen und ein kurzes Telefonat werde ich nicht viel Schlaueres sagen können
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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03.04.2016, 00:24 #7
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Themenstarter
Besichtigt habe ich die Wohnung natürlich, dort habe ich es aber nicht gesehen, da es hinter einem Schrank ist.
Im Vertrag steht: Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Kaufgegenstandes sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn, der Verkäufe handelt vorsätzlich. Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Sachmängel nicht bekannt sind.
Der Käufer hat das Kaufobjekt besichtigt; er kauft es im gegenwärtigen Zustand.Gruss
Marc
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03.04.2016, 00:26 #8
OK, danke für das Update.
Wenn Du hier Mängelansprüche geltend machen wolltest, müsste der Verkäufer Dir den Schimmel wissentlich verschwiegen haben, und Du müsstest ihm nachweisen, dass er das wusste und es Dir trotzdem nicht gesagt hat.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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03.04.2016, 00:27 #9
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Themenstarter
Das dachte ich mir schon.
Wird wohl schwer bzw. gar nicht möglich sein!?Gruss
Marc
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03.04.2016, 00:29 #10
Lass dich auf jeden Fall professionell beraten, bevor du mit der Fehlerbeseitigung anfängst.
Ob du mit Arglist argumentieren kannst, wird dir letztendlich nur ein Anwalt sagen können.
Viel Erfolg👍Gruß, Markus
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03.04.2016, 00:31 #11
Zumindest schwierig… Das ist dann jetzt keine rechtliche Frage mehr, sondern Detektivarbeit
Was hast Du denn für Unterlagen? Hast Du Unterlagen über alte Reparaturen oder gibt es einen Verwalter? Wenn es etwa so wäre, dass der Verkäufer alle 18 Monate den Schimmel dort hat entfernen lassen, dann könnte man kaum sagen, er hätte das nicht gewusst. Wenn sich aus den Akten aber nichts ergibt und der Verkäufer selber nicht dauernd vor Ort war, dann kann man ihm kaum nachweisen, dass er vom Schimmel wusste.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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03.04.2016, 00:33 #12
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Themenstarter
Ich werde die Unterlagen, welche jedoch sehr spärlich sind durchgucken, soweit ich mich erinnern kann, steht dort aber nichts von Schimmel drin.
Gruss
Marc
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03.04.2016, 00:43 #13
Gibt es dort mehrere Wohnungen? (Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung.)
Ggf. ist da das Problem bekannt.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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03.04.2016, 01:10 #14
Nicht zwangsläufig. Hast du die Protokolle der Eigentümerversammlungen? Besorg dir mal die der letzten Jahre und lies die gründlich durch (macht man üblicherweise vor einem Kauf). Wenn die nix hergeben wissen vielleicht die Nachbarn etwas.
Ansonsten hat Markus alles zur Rechtslage gesagt.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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03.04.2016, 09:18 #15
mal ganz kur ein anderes thema: warum hat der verkäufer "keine lust mehr zur übergabe"? war das vorher schon holprig?
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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03.04.2016, 10:03 #16
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Themenstarter
Die Protokolle habe ich mir natürlich vorher alle durchgelesen. Da ist mir aber nichts aufgefallen.
Bzgl. der Übergabe meinte der Verkäufer nur, dass er keine 150km fährt nur um den Schlüssel zu übergeben. Da hätte er keine Zeit für.
Ich messe später mal mit einem Feuchtigkeitsmessgerät, ein Freund meinte, dass es evtl. noch halb so wild ist.
Die Wohnung war ja nur selten bewohnt und daher wurde wohl auch nicht gelüftet. Es könnte evtl. daher kommen.Gruss
Marc
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03.04.2016, 10:48 #17
Zu wenig oder gar heizen ist in der leer stehenden Bude vermutlich das Hauptproblem.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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03.04.2016, 12:47 #18
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Kann ich mir bei einer FeWo auch gut vorstellen. Erst mal nach der Ursache schauen, dann erst zum Anwalt. Wenn der Schrank an einer Außenwand steht, kommt noch hinzu, dass die Schränke meist zu dicht an die Wand gestellt werden und somit die Luft gar nicht zirkulieren kann.
Die Feuchtigkeitsmessung sollte ersten Aufschluss geben. Ein Schimmelexperte kann weiterführend auch von der Art des Schimmels auf die Ursache schließen. Es gibt Unterschiede zwischen Grünschimmel, Schwarzschimmel und Grauschimmel, die Art, wie und wie stark der Schimmel flockt (ich hoffe, ich drücke das so richtig aus) usw. Haben wir bei uns in der Hausverwaltung immer wieder.
Sollte ein Wasserleitung in der Wand undicht sein, zahlt die Versicherung (in D). Das schließt Folgeschäden in Deiner Wohnung ein.
Ist die FeWo nicht in Deutschland, kann ggf. auch der ausländische Baustandard ausschlaggebend sein, z. B. Betonskelettbauweise, Wärmebrücken, Beheizung oder Nichtbeheizung etc. Habe ich alles selbst schon durch.
Viel Glück und viel Spaß mit Deiner FeWo!
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