Das steht auch nirgendwo, bislang ging es ja ausschließlich im Reisekosten.
Klar: aber nur einfach, sofern > Pauschbetrag und die 0,30 Cent/Kilometer wirken sich zwar auf die Steuerlast aus, bekommst Du aber nicht 1:1 zurück.
Na das ist eben nicht zwingend abgegolten, sondern ggf. auch nur Geld dafür, dass der AN seinen eigenen PKW nutzt. Dein AG kann Dir darüber hinaus jeglichen Betrag je Kilometer erstatten, den er Dir erstatten möchte. Bis 0,30 Cent/Kilometer steuerfrei. Erstattet er weniger, kannst Du die Differenz bis 0,30 Cent (oder tatsächliche Kosten) als Werbungskosten ansetzen. Erstattet er mehr, versteuerst Du erstmal alles über 0,30 Cent, dann ggf. Nachweis tatsächlicher Kosten. Dass soweit eine steuerfreie Einnahme vorliegt, kein Werbungskostenansatz mehr erfolgen kann ist logisch.
Das ist ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, im Rahmen dessen Du einen Freibetrag eingetragen bekommst, bspw. in Höhe des AG-Zuschusses, unterstellt, dass Du später Werbungskosten > Pauschbetrag bspw. aus Wege Wohnung/Arbeitsstätte und Dienstreisen hast in entsprechender Höhe oder höher hast. Kann auch in anderen Bereichen (Fortbildungskosten, Arbeitsmittel) Sinn machen, wenn planbar und man unterjährig nicht auf das Geld verzichten möchte.
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Thema: Car Allowance - Steuerfrage
Baum-Darstellung
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13.03.2016, 14:56 #10
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