Zitat Zitat von natas78 Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, dass die 30 Cent für die Dienstfahrten schon durch die Aufwandsentschädigung des Arbeitgebers abgegolten sind. Eigentlich müsste man die Aufwandsentschädigung des AG mit den 30 Cent pro KM Dienstfahrt gegenrechnen. Alles was darüber hinausgeht kann man dann natürlich beim FA geltend machen.
Ist aber wie gesagt eine Frage wie es in der Car Allowance des AG geregelt ist. Wenn dort was drinsteht, dass der AG die Dienstfahrten mit 30 Cent pro KM vergütet, was auch meistens so drinsteht, dann kann man das dann nicht nochmal beim FA geltend machen.
In beiden Fällen musss aber ein Fahrtenbuch geführt werden.
Die Aufwandsentschädigung wird doch voll steuerpflichtig behandelt, also müssen die Reisekostenerstattungen, sofern gewährt und bis zur Höhe zu der sie als Werbungskosten abziehbar wären, steuerfrei sein - das lässt sich aber nicht gegenrechnen. Werden aufgrund der Aufwandsentschädigung keine Erstattungen gezahlt, liegen Werbungskosten vor. Fahrtenbuch bedarf es doch nur, sofern Mehraufwand geltend gemacht werden soll... Lohnt sich das Car Allowance Modell wirklich?