Die Aufwandsentschädigung wird doch voll steuerpflichtig behandelt, also müssen die Reisekostenerstattungen, sofern gewährt und bis zur Höhe zu der sie als Werbungskosten abziehbar wären, steuerfrei sein - das lässt sich aber nicht gegenrechnen. Werden aufgrund der Aufwandsentschädigung keine Erstattungen gezahlt, liegen Werbungskosten vor. Fahrtenbuch bedarf es doch nur, sofern Mehraufwand geltend gemacht werden soll... Lohnt sich das Car Allowance Modell wirklich?
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Thema: Car Allowance - Steuerfrage
Baum-Darstellung
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13.03.2016, 00:23 #6
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