Ich bin der Meinung, dass die 30 Cent für die Dienstfahrten schon durch die Aufwandsentschädigung des Arbeitgebers abgegolten sind. Eigentlich müsste man die Aufwandsentschädigung des AG mit den 30 Cent pro KM Dienstfahrt gegenrechnen. Alles was darüber hinausgeht kann man dann natürlich beim FA geltend machen.
Ist aber wie gesagt eine Frage wie es in der Car Allowance des AG geregelt ist. Wenn dort was drinsteht, dass der AG die Dienstfahrten mit 30 Cent pro KM vergütet, was auch meistens so drinsteht, dann kann man das dann nicht nochmal beim FA geltend machen.
In beiden Fällen musss aber ein Fahrtenbuch geführt werden.