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    PREMIUM MEMBER Avatar von Roland90
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    Ich war mir bisher immer sicher, dass die Versicherung (auch die Volkasko ) zahlen muss auch wenn ein nicht eingetragener Fahrer damit gefahren ist.
    Nur werden sie die Nachzahlung und eine Strafgebühr Fordern. Aber den Schaden (auch am eigenen KFZ) müssen sie trotzdem übernehmen. Müsste doch bei einem Diebstahl erst recht so sein
    Geändert von Roland90 (05.03.2016 um 11:59 Uhr)
    Durch Teilen von Leidenschaft wird sie nicht kleiner sondern größer.....

    LG Roland

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