Zitat Zitat von R.O. Lex Beitrag anzeigen
Eine etwas andere Fragestellung als die von Doc Albern. Angenommen ich habe so eine Versicherung, bei der nur meine Frau und ich als berechtigte Fahrer eingetragen sind. Nun wird das Fahrzeug gestohlen und der Dieb, der ja nicht eingetragen ist, verursacht damit einen Unfall. Dann kann der Versicherer bei der Kasko die Entschädigung verweigern, bei der Haftpflicht muss er leisten, kann aber die beschriebene Strafprämie erheben?
Nein der Halter haftet nicht bei Diebstahl.

bzgl. Smart würde ich es mir noch einmal überlegen, was wenn sie doch mal ein Auto mit 4 Sitzen braucht, dann fährt sie wieder mit einem nicht richtig versichertem Auto rum.