Dein Arbeitgeber muss vertraglich festhalten dass du den Großteil deiner Arbeitszeit aus dem HomeOffice erledigst. In einem konkreten Fall wurde bei einer Prüfung dazu geraten, dass der AN nicht mehr als maximal 2 Arbeitstage pro Monat im Headquarter oder anderem Office verbringt um somit die Versteuerung des Arbeitsweges zu umgehen.
Welche Werbungskosten meinst du? Schließ mit deinem Arbeitgeber einen "Mietvertrag" ab über dein Homeoffice-Zimmer. Macht die ganze Sache noch dichter.
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14.03.2016, 17:42 #1
Steuerfrage: Homeoffice vs. Firmenwagen
Ich habe eine kurze Frage an unsere Steuerexperten.
Wenn ich als Angestellter einen Firmenwagen habe und regelmäßig Homeoffice machen würde, änderte sich dann die Besteuerung des Firmenwagens? Ich denke dabei einerseits an die entfernungsabhängige Besteuerung (0,3 % pro Entfernungskilometer), andererseits an die Werbungskosten. Meine Befürchtung ist, dass durch regelmäßiges Homeoffice die Werbungskosten wegfallen, aber die entfernungsabhängige Besteuerung bleibt, d.h. es am Ende teurer wird als wenn man ins Büro fahren würde.
Vielen Dank für eure ExpertiseBeste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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14.03.2016, 18:07 #2
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Wear it in good health
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14.03.2016, 18:08 #3
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14.03.2016, 19:36 #4
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Ah. Hatte ich nicht auf dem Schirm. Die fallen dann natürlich weg da du nunmal keinen "Arbeitsweg" mehr hast. Musste mal ausrechnen was günstiger kommt.
Wear it in good health
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14.03.2016, 19:40 #5
Mir hat mein "neuer" Arbeitgeber erzählt, dass der Wegfall der 0,003% per km schon seit ende 2014 nicht mehr funktioniert auch bei HomeOffice und Aussendiensttätigkeit
Vielleicht kann hier mal einer Licht ins Dunkel bringen, würde mich auch sehr interessieren...LG
Shorty
Es gibt in unserer Zeit keine andere Möglichkeit mehr, als immer wieder erneut aufzustehen, loszugehen und dafür zu sorgen, dass etwas passiert" (unbekannt)
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14.03.2016, 20:48 #6
Das Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten ist nicht wirklich einfach und knüpft an einige Voraussetzungen an.
Shorty, Du meinst vermutlich, dass es bei Homeoffice und Außendienst in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte gibt und daher keine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (=erste Tätigkeitsstätte).Jürgen
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14.03.2016, 21:56 #7
Mir geht es vor allem um Homeoffice zwischen 20 und 40 % der Zeit. Hintergrund ist, dass Überlegungen zu Open Space angestellt werden und die Flächenkalkulation davon ausgeht, dass maximal 70 % der Mitarbeiter gleichzeitig im Büro sind. Die Frage ist dann, ob man dadurch netto weniger in der Tasche hätte.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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14.03.2016, 21:58 #8
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14.03.2016, 22:00 #9
Keine Ahnung.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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14.03.2016, 22:30 #10
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14.03.2016, 22:56 #11
mach doch einzelabrechnung der tatsächlich gefahrenen tage. so machen wir das.
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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14.03.2016, 23:03 #12
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15.03.2016, 00:28 #13
0,03%
§8 (2) S. 3 EStG
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15.03.2016, 06:19 #14
Aber GEFÜHLT sind's 0,3 %
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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15.03.2016, 07:08 #15
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15.03.2016, 12:55 #16
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15.03.2016, 13:00 #17
Schon, aber die Berechnung bei der Pauschversteuerung darzulegen war mir zu aufwändig
Jürgen
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15.03.2016, 13:53 #18
Bernd und Jürgen, ich verstehe nur Bahnhof. Trotzdem danke!
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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15.03.2016, 14:34 #19
Marcus, geh zum Steuerberater oder Fachanwalt Deines Vertrauens und lass ihn das kurz durchrechnen und begutachten.
Kostet nicht wirklich viel und bringt Dir Sicherheit für Deine Entscheidung.
Letztlich darfst Du auch nicht übersehen, dass wegfallende Fahrten Dir mehr Freizeit und damit mehr Lebensqualität bringen. Die musst dann selbst bewertenJürgen
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15.03.2016, 14:42 #20
Marcus, bei mir gehen trotz/mit Homeoffice die anzusetzenden Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung mit der entfernungsabhängigen Besteuerung über das Gehalt einher.
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