Michi
mal ganz davon abgesehen, sofern du dir nur dafür einen Rat einholst sprechen wir von einem geschätzten Zeitaufwand von maximal 2h, welche nach StbVV mit max. 70,-€ je 1/2Std. vergütet wird.
Bist du Verbraucher und es handelt sich um einen ersten Rat ist diese Gebühr gedeckelt mit 190,-€
jeweils zzgl. USt!
Davon zieh mal deinen steuerlichen Vorteil ab und guck worauf du "sitzen" bleibst.
Nur mal so ganz nebenbei..... (Den Rest meiner Gedanken dazu erspare ich der Öffentlichkeit)
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Baum-Darstellung
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04.02.2016, 11:58 #21Lieben Gruß René
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