Hallo zusammen,

ich habe Ende 2015 eine Eigentumswohnung gekauft, welche vermietet wird.
Die Grunderwerbsteuer habe ich allerdings erst im Januar 2016 bezahlt.

Ich habe folgende Fragen:

1. Kann ich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit meinen Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit verrechnen, auch wenn diese negativ sind?

2. Werden die Notarkosten + Grunderwerbsteuer zum Kaufpreis addiert und davon kann ich 2% als Abschreibung geltend machen oder schreibe ich nur den Kaufpreis mit 2% ab und kann die Notarkosten & Grunderwerbsteuer als einmalige Kosten geltend machen?

3. Verrechne ich die Grunderwerbsteuer im Jahr des Wohnungskaufs (2015) oder im Jahr der Zahlung (2016)?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Danke