Habe eine Frage zu Handwerkerrechnungen für eine vermietete Wohnung. Der Handwerker hat die Leistung bereits in 2015 erbracht, schafft es aber nicht mir die Rechnung in 2015 zu schicken. Ich zahle also die Rechnung, die auf 2015 datiert ist erst Anfang 2016.
Darf ich die Rechnung trotzdem in 2015 ansetzen? Bisher musste ich nie Auszüge vorlegen (da würde man sehen, dass erst im Januar 2016 gezahlt wurde). Bei den Handwerkerrechnungen für selbstgenutzte Immobilien muss man den Auszug beilegen, da würde es nicht gehen. Bei Vermietung ebenfalls?
Was meinen die Profis?
Ergebnis 1 bis 13 von 13
Baum-Darstellung
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15.12.2015, 08:21 #1
Steuerfrage wegen Vermietung einer Wohnung und Handwerkerrechnungen
Grüße
Frank
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