Fenster und Balkontüren galten in unsere Wohnungsgemeinschaft lange als Sondereigentum, bis es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil gab, dass Fenster und Türen Gemeinschaftseigentum sind.
Vor einigen Jahren wurde bei uns eine Balkonschiebetüre eingebaut, die leider kürzlich kaputt gegangen ist. Sie war blockiert und ließ sich nicht mehr öffnen, drei mal musste der Handwerker kommen und zum Schluss wurde eine neue Eckumlenkung eingebaut und hat uns 520 Euro gekostet.
Die Hausverwaltung weigert sich nun leider die Rechnung zu übernehmen, da die Balkontüre zwar grundsätzlich Gemeinschaftseigentum ist, wir aber außerhalb der Standardtüren die Schiebefunktion haben, die sie als Sonderbeschaffenheit betrachten und sagen, die Eckumlenkung betrifft diese Schiebefunktion und müssen wir selbst bezahlen. Die Hausverwaltung trennt also Schliessmechanismus und Schiebemechanismus und damit auch die Zuständigkeiten. Ist das überhaupt rechtmäßig?
Gut sein lassen oder Aufstand machen? Geht uns weniger ums Geld, kommen uns nur etwas veräppelt vor....
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Baum-Darstellung
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14.12.2015, 12:29 #1
Streit mit Hausverwaltung bezüglich Balkontüre, wie ist die Rechtslage?
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