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  1. #1
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    Im Schein meiner gräuschlos, gedimmten "Arco Flos", frage ich mich....
    wie wird es hier weitergehen?
    bezahl die Lampe und sieh zu, dass du einen vernünftigen Dimmer bekommst!
    mit besten Grüßen
    Andreas


  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von Soeckefeld Beitrag anzeigen
    Im Schein meiner gräuschlos, gedimmten "Arco Flos", frage ich mich....
    wie wird es hier weitergehen?
    bezahl die Lampe und sieh zu, dass du einen vernünftigen Dimmer bekommst!
    Zumal der Preis auf der Internetseite 2999$ ist und Du knapp 1500 Euro bezahlen sollst, oder?

  3. #3
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    Nur mal am Rande: Natürlich muss man die Rechnung nach Warenerhalt zahlen ... der Rest ist dann eine Sache der Gewährleistung dem Händler gegenüber, Stichwort Nachbesserung etc. pp. ... wenn diese Nachbesserungsversuche nicht fruchten, wird das Geschäft halt wieder rückabgewickelt.

    Da hier offenkundig im Laden gekuft wurde, ist auch der Kunde in der Pflicht, die Lampe (auf eigene Kosten) in den Laden zu schaffen.

    Ganz ehrlich, das Kundenverhalten kann ich (als Selbständiger) nicht so ganz nachvollziehen ... und entweder habe ich die Geschichte nicht richtig verstanden oder mir fehlt die Einsicht, inwiefern der Händler nichts im Einzelhandel verloren hat ...

  4. #4
    Comex
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    Philips Hue wäre eine Möglichkeit ohne Dimmer.
    Viele Grüße, Florian!

  5. #5
    Daytona
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    Ich bin auch selbständig. Und bei mir muss ein Kunde nicht 8 Monate auf die Behebung eines Mangels oder auf Nachbesserung warten.

    Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole: der Händler wollte nicht dass die Lampe bezahlt wird bevor alles geregelt ist.

  6. #6
    Freccione Avatar von RBLU
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    Diese Lampe einfach mal zum Heimatbesuch mitzubringen ist auch nicht so einfach, da a) sauschwer; b) schwierig zu verpacken und c) nicht gerade einfach zu montieren bzw. demontieren.
    Gruss,
    Bernhard

  7. #7
    Freccione Avatar von Knipser
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    Zusammenfassend von mir: Es kann Wichtigeres geben als sich in einem Forum darüber aufzuregen. Gib das Teil zurück und hake die Sache ab. Fertig.
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  8. #8
    Daytona
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    knipser und alle: genau das will ich ja; ich habe dem Händler auch angeboten dafür dann eine andere Lampe zu kaufen ... Er lehnt das kategorisch ab.

    Ich rege mich auch nicht auf, schon gar nicht über den Händler.
    Meine ursprüngliche Frage war rein juristischer Natur. Konkret: Kann ich nach dieser Historie vom Kaufvertrag zurücktreten
    1. Zugesicherte Eigenschaft (Dimmer) fehlt bei Lieferung
    2. Der nachträglich eingebaute Dimmer brummt, was Händler bestätigte
    3. Der zweite zugeschickte Dimmer brummt auch.
    4. Das ganze über einen Zeitraum von Februar bis November

    Mit "Nutzungsentschädigungen" Rücktransport etc. habe ich überhaupt kein Problem, mit geht es darum ob die Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt erfüllt sind?
    Geändert von alphie (28.11.2015 um 15:42 Uhr)

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von alphie Beitrag anzeigen
    ich habe dem Händler auch angeboten dafür dann eine andere Lampe zu kaufen ... Er lehnt das kategorisch ab.
    Ich glaube der mag dich nicht mehr als Kunden haben

  10. #10
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Ich glaube der mag dich nicht mehr als Kunden haben
    kam mir dann auch so...
    mit besten Grüßen
    Andreas


  11. #11
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Das solltest Du als Autoverkäufer besser wissen ... oder wie hoch ist der Anteil der tatsächlichen Eigentümer (nicht Besitzer) diverser Nobelfahrzeuge?
    Sorry das ist Unsinn!! Wenn ich egal was auch immer miete kann ich selbstverständlich den Mietgegenstand auch reklamieren. Voraussetzung die Miete wird gezahlt

  12. #12
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    Sorry das ist Unsinn!!
    OK, kein Sinn für Ironie / Humor ... ist notiert.

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Elmar: Auch mir kam dies in den Sinn.

  14. #14
    Freccione Avatar von RBLU
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    Zumal die Lampe nach einem Umzug und 6 monatiger Benutzung nicht besser geworden ist.

    PS: Ich nehm dir das Problem für €600 ab
    Gruss,
    Bernhard

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Geht ja nicht. Du kannst ja kein Eigentum daran erwerben, da es ja nicht das Eigentum des TS ist.

  16. #16
    Daytona
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    Vielen Dank für euren Input.

    Auf meine Frage hat aber leider noch niemand geantwortet.

  17. #17
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von alphie Beitrag anzeigen
    Auf meine Frage hat aber leider noch niemand geantwortet.
    Kostenloser Rat von meinem Schwager, der hier grad zu Besuch ist: Lampe auf dem schnellsten Weg zum Händler!

  18. #18
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von alphie Beitrag anzeigen
    Meine ursprüngliche Frage war rein juristischer Natur. Konkret: Kann ich nach dieser Historie vom Kaufvertrag zurücktreten.
    Nichts Anderes lese ich aus diesem Schreiben.

    Zitat Zitat von alphie Beitrag anzeigen
    Wobei es jetzt langsam etwas eng wird mit dem 30.11.2015.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  19. #19
    Sea-Dweller
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    Aber warum will der Ladenbesitzer nicht, dass man direkt im Laden bezahlt? Hat das irgendein Vorteil für den Ladenbesitzer?

  20. #20
    Freccione Avatar von eos
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    Welcher Teil des Satzes "Wir möchten Sie daher nochmals bitten, an unsere Anschrift diese Stehleuchte umgehend zu senden." ist denn für Dich unverständlich? Das mit der Anschrift oder die komische Stehleuchte, die da genannt wird? Anschrift ist sicher die des Händlers gemeint. Bei der Stehleuchte war ich auch erst unsicher, aber ich denke es geht um die, die bei Dir unbezahlt rumsteht und brummt, wenn man sie an macht.
    --
    Beste Grüße, Andreas

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