Im Schein meiner gräuschlos, gedimmten "Arco Flos", frage ich mich....
wie wird es hier weitergehen?
bezahl die Lampe und sieh zu, dass du einen vernünftigen Dimmer bekommst!
Ergebnis 41 bis 60 von 80
Hybrid-Darstellung
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28.11.2015, 14:00 #1mit besten Grüßen
Andreas
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28.11.2015, 14:23 #2
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28.11.2015, 14:30 #3ehemaliges mitgliedGast
Nur mal am Rande: Natürlich muss man die Rechnung nach Warenerhalt zahlen ... der Rest ist dann eine Sache der Gewährleistung dem Händler gegenüber, Stichwort Nachbesserung etc. pp. ... wenn diese Nachbesserungsversuche nicht fruchten, wird das Geschäft halt wieder rückabgewickelt.
Da hier offenkundig im Laden gekuft wurde, ist auch der Kunde in der Pflicht, die Lampe (auf eigene Kosten) in den Laden zu schaffen.
Ganz ehrlich, das Kundenverhalten kann ich (als Selbständiger) nicht so ganz nachvollziehen ... und entweder habe ich die Geschichte nicht richtig verstanden oder mir fehlt die Einsicht, inwiefern der Händler nichts im Einzelhandel verloren hat ...
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28.11.2015, 14:11 #4
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Philips Hue wäre eine Möglichkeit ohne Dimmer.
Viele Grüße, Florian!
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28.11.2015, 15:16 #5
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Themenstarter
Ich bin auch selbständig. Und bei mir muss ein Kunde nicht 8 Monate auf die Behebung eines Mangels oder auf Nachbesserung warten.
Auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole: der Händler wollte nicht dass die Lampe bezahlt wird bevor alles geregelt ist.
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28.11.2015, 15:27 #6
Diese Lampe einfach mal zum Heimatbesuch mitzubringen ist auch nicht so einfach, da a) sauschwer; b) schwierig zu verpacken und c) nicht gerade einfach zu montieren bzw. demontieren.
Gruss,
Bernhard
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28.11.2015, 15:37 #7
Zusammenfassend von mir: Es kann Wichtigeres geben als sich in einem Forum darüber aufzuregen. Gib das Teil zurück und hake die Sache ab. Fertig.
Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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28.11.2015, 15:40 #8
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Themenstarter
knipser und
alle: genau das will ich ja; ich habe dem Händler auch angeboten dafür dann eine andere Lampe zu kaufen ... Er lehnt das kategorisch ab.
Ich rege mich auch nicht auf, schon gar nicht über den Händler.
Meine ursprüngliche Frage war rein juristischer Natur. Konkret: Kann ich nach dieser Historie vom Kaufvertrag zurücktreten
1. Zugesicherte Eigenschaft (Dimmer) fehlt bei Lieferung
2. Der nachträglich eingebaute Dimmer brummt, was Händler bestätigte
3. Der zweite zugeschickte Dimmer brummt auch.
4. Das ganze über einen Zeitraum von Februar bis November
Mit "Nutzungsentschädigungen" Rücktransport etc. habe ich überhaupt kein Problem, mit geht es darum ob die Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt erfüllt sind?Geändert von alphie (28.11.2015 um 15:42 Uhr)
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28.11.2015, 15:59 #9
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28.11.2015, 19:18 #10
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28.11.2015, 15:42 #11
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28.11.2015, 16:01 #12
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28.11.2015, 16:12 #13
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28.11.2015, 16:46 #14
Zumal die Lampe nach einem Umzug und 6 monatiger Benutzung nicht besser geworden ist.
PS: Ich nehm dir das Problem für €600 abGruss,
Bernhard
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28.11.2015, 16:56 #15
Geht ja nicht. Du kannst ja kein Eigentum daran erwerben, da es ja nicht das Eigentum des TS ist.
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28.11.2015, 16:56 #16
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Themenstarter
Vielen Dank für euren Input.
Auf meine Frage hat aber leider noch niemand geantwortet.
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28.11.2015, 17:06 #17ehemaliges mitgliedGast
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28.11.2015, 17:22 #18
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28.11.2015, 18:43 #19
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Aber warum will der Ladenbesitzer nicht, dass man direkt im Laden bezahlt? Hat das irgendein Vorteil für den Ladenbesitzer?
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28.11.2015, 18:47 #20
Welcher Teil des Satzes "Wir möchten Sie daher nochmals bitten, an unsere Anschrift diese Stehleuchte umgehend zu senden." ist denn für Dich unverständlich? Das mit der Anschrift oder die komische Stehleuchte, die da genannt wird? Anschrift ist sicher die des Händlers gemeint. Bei der Stehleuchte war ich auch erst unsicher, aber ich denke es geht um die, die bei Dir unbezahlt rumsteht und brummt, wenn man sie an macht.
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Beste Grüße, Andreas
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