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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Submariner
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    Glasboden - Daytona

    Hallo,
    besitze eine Daytona 116520. Ich habe mir einen Glasboden besorgt. Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass mir keiner diesen Boden wechselt. LG aus Bayern

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Wen hast Du denn schon gefragt?

    Das stimmt aber: Konzessionäre und deren Uhrmacher zieren sich gelegentlich, weil sie nur Originalteile verbauen sollen. Da hilft es, wenn man dort etwas besser bekannt ist.

    Ansonsten kann das jeder freie Uhrmacher, Rolex ist kein Hexenwerk. Es wird sicherlich einen oder zwei Tipps geben, wer das hier kann
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  3. #3
    Steve McQueen
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    Tja,würde ich auch nicht machen.
    Wer soll denn da die Gewährleistung übernehmen ? Kann kein gewerblicher ....
    VG
    Udo

  4. #4
    Day-Date Avatar von MaggyPee
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    Naja "können" wohl schon, aber "mögen" die wenigsten nur dies....

    Eines der Probleme ist doch, wie alt ist die Daytona, ggf muss eine neue Bodendichtung her, andersrum wir passgenau der Glasboden ist, beim abdrücken stellst sich dies raus, ggf muss nachgearbeitet werden und das tun wiederum auch nur die wenigsten......

    so sieht leider die Kehrseite der Medaille aus.....
    Geändert von MaggyPee (28.10.2015 um 16:49 Uhr)
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    Manon

  5. #5
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    Weiß nun nicht, wo der TS den Deckel her hat, ich habe das vor 2 Wochen selbst gemacht. Top Qualität, dicht mit 10 Bar. Sollte für die Daytona reichen..Auch wenn es für viel ein nogo ist, ich finde es gut..den originalen natürlich behalten..

  6. #6
    Steve McQueen
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    Wenn den was ist bist du ja auch selber verantwortlich.Wenn es der Uhrmacher macht ist er verantwortlich,egal wo der Boden herkommt.
    VG
    Udo

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Wenn es der Uhrmacher macht ist er verantwortlich,egal wo der Boden herkommt.
    Jein. Man kann mit dem Uhrmacher ja ausmachen, dass er nur den Boden wechseln soll und der Kunde verantwortlich bleibt für die Dichtigkeit.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  8. #8
    Day-Date Avatar von MaggyPee
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Jein. Man kann mit dem Uhrmacher ja ausmachen, dass er nur den Boden wechseln soll und der Kunde verantwortlich bleibt für die Dichtigkeit.
    ....darüber müsstest doch jetzt selber schmunzel oder - klingt wie " ich brauch auch keine Rechnung"

    ein guter Uhrmacher lässt sich darauf offiziell nicht ein - der würde dann eher sagen, "kaufen Sie sich eine Gehäuseöffner im www und machens selbst"
    21.03.2006 - 21.03.2016
    Manon

  9. #9
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    Danke für die Antworten. Habe ich wohl zu wenig überlegt . Boden ist von: Custom Watch Concepts
    Thomas Preik. Preis 149€. Extra was teures genommen. Ist wer in Umgebung München der sowas macht?
    Geändert von schwertfeger (28.10.2015 um 18:06 Uhr)

  10. #10
    Steve McQueen
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    Nicht wirklich Nico.Wenn ich bei einem Kunden zB. eine neue Waschtischarmatur einbaue die er im Baumarkt gekauft hat,bin ich als Handwerker in der Haftung.Haben schon reichlich Kollegen erlebt und vor Gericht eine Niederlage kassiert.Besonders kritisch wenn die Armatur keine DVGW Zulassung hat und es dadurch zu Verschmutzung des Trinkwassers kommt .....
    Bei uns im Handwerk daher Finger davon.

    Bei den Uhrmachern und Kaufmännern anders ?
    VG
    Udo

  11. #11
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    Ja, weil ja durch den Bodenaustausch nicht die Gesundheit anderer gefährdet wird. Ist ja, um überspitzt zu sagen, nicht so, das er Bremsbeläge aus der Elfenbeinküste in einen Reisebus einbaut. Bei jeder gebrauchten Rolex, die ICH kaufe, schraube ich den Deckel ab. Und eben auch wieder dran, mit dem Hinweis, das sie dann evtl. nicht mehr dicht ist.. Ihr nicht?

  12. #12
    Day-Date Avatar von MaggyPee
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    Neeeee, Quatsch, ist natürlich nicht anders - Uhrmachereien haften grundsätzlich für die ihren fehlerhaften Arbeiten wie jeder andere Gewerbl. auch - darum ja auch die Gewährleistungspflicht bei Gewerbe (ist im BGB verankert ) dazu zählt auch die das Verwenden nicht originaler Teilen, wenn ich diese verwende, hafte ich genauso dafür mit - nennt sich bei uns "Endprodukthaftung"
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    Manon

  13. #13
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    Dann darf dir der Uhrmacher auch kein Armband, was nicht von Rolex, (je nach Uhrenmarke) , "freigegeben" ist, anbringen. Wenn es reißt, haftet er ?

  14. #14
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    Zitat Zitat von Leon v Beitrag anzeigen
    Dann darf dir der Uhrmacher auch kein Armband, was nicht von Rolex, (je nach Uhrenmarke) , "freigegeben" ist, anbringen. Wenn es reißt, haftet er ?
    Mein Konzi weigert sich, jegliches Drittzubehör zu verbauen, außer den Rubber B Bändern!

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Naja, wenn ich mit einem Uhrmacher bzw. dem Betrieb einen schriftlichen Vertrag schließe, in dem die Leistung klar beschrieben, auf Risiken hingewiesen und auf jegliche Regressansprüche meinerseits verzichtet wird, dann sollte das schon hinhauen.

    Vielleicht wäre der Text den einem der Arzt vor einer OP zur Unterschrift reicht ein Anhaltspunkt, damit "verkauft" man ja schließlich seine Seele
    LG
    Günni

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Arztgeschichte ist kein guter Vergleich, da jede Behandlung zunächst einmal eine Körperverletzung mit Einwilligung ist und der Patient vor Risiken aufgeklärt werden muss.

    So wie ich das von meinem Konzi verstanden habe, ist es denen auch schlicht von Rolex untersagt, nicht Original Teile zu verwenden ... und wer will schon seine Konzession riskieren ... vor allem, wenn er den Kunden nicht gut kennt.

  17. #17
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    Konzi und Rolex Regeln sind ja nochmal was anderes. In erster Linie geht es um ganz normale Uhrmacher, die mal einen Deckel wechseln sollen.. Wenn da die Haftung greift, dann bei einem Bandwechsel erst recht, weil dadurch ja mehr Schaden, wirtschaftlich, angerichtet werden kann.

    Eigentlich wolltet der TS ja nur wissen, wo er den Deckel wechseln lassen kann.

  18. #18
    Day-Date Avatar von MaggyPee
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    nun vermische mal nicht alles und wirfe die es in einem Topf, Leon

    Konzession ist wieder was anderes - in der ist u.a. auch das mit der Referenzbestimmung, sprich mit diesen Verfremdungen klar geregelt.

    Wenn Gewerbl. dir zB eine FlexiBand an der Rolex verbaut, dann haftet der für diese Arbeit - sollze diese fehlerhaft sein und er ignoriert dies, haftet er auch dafür
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  19. #19
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ja, aber nach meinem Verständnis nur für seine Arbeit, also für das Montieren des Bandes, nicht auch für die Arbeit des Bandherstellers. Wenn er das Band ordentlich montiert, es wegen eines Materialfehlers später aber bricht, haftet der Uhrmacher nicht.

    Ich habe mich aber auch früher schon geirrt. Wenn hier jemand das definitiv besser weiß, lerne ich gerne dazu
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  20. #20
    Day-Date Avatar von MaggyPee
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Ja, aber nach meinem Verständnis nur für seine Arbeit, also für das Montieren des Bandes, nicht auch für die Arbeit des Bandherstellers. Wenn er das Band ordentlich montiert, es wegen eines Materialfehlers später aber bricht, haftet der Uhrmacher nicht.

    Ich habe mich aber auch früher schon geirrt. Wenn hier jemand das definitiv besser weiß, lerne ich gerne dazu

    Doch Nico, er haftet dem Kunden gegenüber - der Uhrmacher wird demnach dem Bandzulieferer in Regress nehmen wollen/werden, zumal der Uhrm. verpflichtet ist, sich vom Zustand des von ihm verbauten Teil zu überzeugen - darum ist der durch das Berufsbild ja auch klassifiziert / qualifiziert - sonst könntest das Band auch an einer x-beliebigen SB Tankstelle montieren lassen (etwas humorvoll gemeint)

    Nicht umsonst gibt es u.a. den Verbraucherschutz, wo kämen wir den hin, wenn der KD nur durchgereicht wird - und alle sagen, "da müssen Sie nicht an mich, sonder sich an XY wenden"

    Und wir müssen jetzt auch nicht alles in einen Karusell fahren lassen, wie Körperverletzung oder Winterreifen - denn auch hier unterscheidet der GG zwischen Vorsatz oder ob daraus noch im nachherein ein Straftatbestand erfüllt wird.....

    Fakt ist, verbaue ich einen Glasboden oder sogar einen originalen Gehäuseboden an einer Rolex, stehe ich nachher in der Haftung im Falle "wenn"

    und sollte ich diese nicht abgerückt haben, um mich davon zu überzeugen dass diese auch wirklich dicht ist, habe ich selber schuld und kann mir für meine dumme Vernachlässigung in den PoPo kneifen
    Geändert von MaggyPee (29.10.2015 um 08:43 Uhr)
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