Manchmal hängt es eben an Kleinigkeiten bezüglich der Haftungsfrage. So ist BGB ja auch die Haftung nach Verschulden geregelt.
Unabhängig hiervon schützt aber der EU Gesetzgeber den privaten Endkunden, in dem er z. Bsp. dem Handwerker die erweiterte Produkthaftung (verschuldensunabhängig) auferlegt. Heißt, der letze in der Kette haftet erstmal für alle Schäden die entstehen und kann dann wiederum beim Lieferanten oder Hersteller Regress nehmen.

Schützen kann sich der Handwerker hier durch eine zeitgemäße Betriebshaftpflichtversicherung.

Ein gutes Beispiel sind wohl Autoreifen. Bei einem Materialfehler greife ich mir den Händler, der haftet für sämtliche Personen- u. Sachschäden und kann dann wieder beim Hersteller reklamieren.