Hallo,
habe vor 4 Jahren und 5 Monaten ein Haus gekauft, der Notar hat nur den Grundpreis des Hauses eingetragen, die Zusatzausstattung (Dachgeschoßausbau und Kleinigkeiten) wurden nicht angegeben.
Jetzt bekomme ich eine Grunderwerbssteuer Nachzahlung auf die Zusatzausstattung.
Abgabenordnung (AO)
§ 169 Festsetzungsfrist sind 4 Jahre, was meint ihr.
Danke
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Hybrid-Darstellung
-
11.10.2015, 16:32 #1
Grunderwerbssteuer auf Zusatzausstattung!
Gruß Rudi
-
11.10.2015, 16:46 #2
- Registriert seit
- 27.08.2011
- Ort
- Düsseldorf
- Beiträge
- 20.426
Darf ich mich mal anschließen? Wie melde ich das denn an bzw muss ich das anmelden? Ich hab ein paar Sonderwünsche in der etw (nebau) umsetzen lassen. Danke!
Viele Grüße, Florian!
-
11.10.2015, 18:09 #3
-
11.10.2015, 17:53 #4
-
11.10.2015, 18:01 #5
-
11.10.2015, 18:06 #6
-
11.10.2015, 18:10 #7
-
11.10.2015, 18:24 #8
Sollten die Gesamtumstände dafür sprechen, dass ihr es klar trennen wolltet, die Zusatzleistungen gesondert bezahlt habt und z.B. auch keine Verrechnungen stattfanden, könnte man es wohl argumentieren. Ich meine aber, dass es auch auf den zeitlichen Zusammenhang ankommt... kann im Laufe der Woche gerne mal in der Kommentierung zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG für Dich schauen, ob sich dort eindeutige Beispiele finden, die Dir nutzen...
-
11.10.2015, 18:03 #9
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Ort
- Ditschiland
- Beiträge
- 27.230
Zuständig sind die Länder,meist geben die jedoch das an die Gemeinden ab.
VG
Udo
-
11.10.2015, 20:15 #10
2305: Danke, dass Du Dich hier zu Wort meldest, das ist sehr hilfreich
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
-
11.10.2015, 21:01 #11
Ja, finde ich auch, vielen Dank
2305
Gruß Rudi
Lesezeichen