Hallo,

vielleicht kann mir ja ein Network-Mitglied helfen.

Folgender Sachverhalt:

Elektronische Ware über Ebay als privater Verkäufer verkauft (originalverpackt), somit neu und unbenutzt.
Laut Käufer ist die ausgepackte Ware jedoch defekt. Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, kontrollieren kann ich es aus der Ferne aber auch nicht.
Ein Transportschaden sollte aber ausscheiden, da das Paket heile angekommen ist.

Der Käufer fordert nun ein Ersatzgerät.
Meine 1. Frage: Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet? Ich meine nicht.

Wie sollte ich jetzt am Besten vorgehen um die Nummer glimpflich zu beenden? Ich habe der Käuferin geraten bei dem Hersteller vorstellig zu werden. Für ein defektes Gerät aus einer verschweißten Packung kann ich nach meinem dafürhalten nichts.

Würde mich über fachkundige Ratschläge freuen.

Danke und MfG