Hallo Zusammen,
habe gestern eine Uhr ersteigert für -wie ich finde- verhältnismäßig kleines Geld. Verkäufer aus der Schweiz, da ich auch in der Schweiz wohne habe ich Versand nach CH angegeben. In meinem Account steht dass ich aus D komme, das hat scheinbar beim Verkäufer für Verwirrung gesorgt. Er war von Anfang an extrem unfreundlich und diskutiert nun die ganze Zeit rum und hängt sich daran auf.
Nach ein paar Mal hin und her hat er nun angefordert den Deal zu canceln. Habe Ihm heute Morgen das Geld überwiesen, er will jetzt Rückabwickeln und dazu meine Kontodaten. Das sehe ich aber nicht ein und habe abgelehnt.
Insgesamt bin ich nicht sicher, ob das bestehen auf Erfüllung eine kluge Entscheidung ist, oder ob eine Rüvkabwivklung doch mehr Sinn macht. Könnte mir vorstellen, dass die Uhr nicht in einem Stück bei mir ankommt o.ä. Was meint Ihr. Gab es bei dem ein oder anderen ähnliche Erfahrungen?
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Hybrid-Darstellung
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01.06.2015, 14:54 #1
Mal wieder Ebay: Probleme mit Verkäufer
Gruß
Pascal
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01.06.2015, 14:57 #2
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Lieber Rückabwickeln, wenn der VK das schon freiwillig anbietet.
Ist den Stress nicht wert.
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01.06.2015, 15:08 #3
Wenn Du in der Schweiz wohnst, der Vk ebenfalls, wenn die Uhr passt, die Beschreibung eindeutig ist und der Preis eher gut ist, warum solltest Du dann nicht auf Erfüllung bestehen? Für eine leicht klärbare Verwirrung des VK wegen Deines Wohnortes und der Abweichung dazu in Deinem Account gäbe es aus meiner Sicht keinen Grund, den Verkauf zu annullieren. Er hat geschrieben, er versendet nur innerhalb der Schweiz, Du wohnst in der Schweiz, als ist das Problem? Zumal er ja kein Risiko trägt, denn er bekommt von Dir ja einfach das Geld überwiesen, da kann man nicht viel falsch machen. Es sei denn der Preis war so weit unter Marktwert, dass er nun keinen Bock mehr hat und es wird nach Vorwänden gesucht, die Uhr zu behalten.
Wenn er das um jeden Preis will, kann das bedeuten, dass die ganze Aktion in einen unverhältnismäßig großen Aufwand, Generve und Geschisse ausartet. Da musst Du dann für Dich entscheiden, ob es die Ersparnis beim Kauf rechtfertigt, mit solchem Mist kostbare Lebenszeit zu vergeuden statt einfach weiter zu suchen. Recht haben und Recht bekommen sind schließlich noch immer zwei Paar Schuhe...Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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01.06.2015, 15:09 #4
Genau. Wenn was komisch riecht, lieber einen Schritt zurück treten.
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Beste Grüße, Andreas
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01.06.2015, 15:17 #5
Sag Ihm das E-bay bei einer Rückabwicklung seit neuestem die Verkaufsgebühr nicht mehr gutschreibt. Irgendeinen Grund hat man dafür vor kurzem erfunden.
Das Gebührenmodell ist ja schon immer undurchsichtig und versteckt gewesen, aber das was seit ein paar Monaten getrieben wird ist irreSie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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01.06.2015, 15:58 #6
Bist Du sicher? Das steht ja noch nicht mal in deren Hilfe:
Wir haben Folgendes gefunden für „gebühren kauf rückgängig”
Unter bestimmten Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift von Gebühren.
Gutschrift der Verkaufsprovision
Die Verkaufsprovision wird unabhängig davon fällig, ob Sie die Transaktion mit dem Käufer abgeschlossen haben. Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift der Verkaufsprovision haben:
Sie haben einen Artikel verkauft, der Käufer hat aber nicht gezahlt
Sie möchten den Artikel nicht mehr verkaufen
So beantragen Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision:
Öffnen Sie unter „Probleme klären“ einen Fall.
Nachdem der Fall geschlossen wurde, wird die Verkaufsprovision innerhalb von 10 Tagen auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Gutschrift über die Angebotsgebühr
Die für Angebote anfallende Angebotsgebühr ist normalerweise nicht erstattungsfähig. Ob Sie dennoch Anspruch auf eine Rückerstattung haben, können Sie unter Voraussetzungen für die Gutschrift der Angebotsgebühr nachlesen.
Wenn Ihr Angebot beendet wurde, ohne dass es einen Käufer oder Höchstbietenden gab, oder ohne dass der Artikel bezahlt wurde, können Sie Ihren Artikel wiedereinstellen. In diesem Fall wird Ihnen zwar erneut eine Angebotsgebühr berechnet, bei einem erfolgreichen Verkauf innerhalb des Wiedereinstellungszeitraums wird diese Angebotsgebühr jedoch Ihrem Konto wieder gutgeschrieben. (Die Gutschrift gilt nur für die Angebotsgebühr. Gebühren für Zusatzoptionen werden nicht gutgeschrieben.)Grüße! Christoph
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01.06.2015, 15:21 #7
Matthias, ich tippe darauf, dass es sich über den Preis ärgert. Die "Probleme" die da von der Gegenseite genannt werden sind keine. Er hat die Kohle heute Morgen überwiesen bekommen und eine Gültige Lieferadresse. Trotzdem gibt er alles dass rückabgewickelt wird.
Habe wegen Überweisung natürlich keinen Käuferschutz. Warte jetzt mal die Reaktion ab (habe geschrieben dass ich die Ubr will) und überlege dann ob ich das Angebot annehme, die Kohle zurück überwiesen zu bekommen.Gruß
Pascal
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01.06.2015, 16:01 #8
Was er ihm erzählt muss ja nicht unbedingt stimmen
Es soll ihn ja nur daran hindern den Kauf rückabzuwickeln.Gruß Toan
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01.06.2015, 20:42 #9
Er ist aus der Schweiz, Du bist aus der Schweiz, die Schweiz ist klein. Wenn Du die Uhr willst und der Preis gut war, würd ich mich für ne halbe Stunde ins Auto setzen und das Ding holen.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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01.06.2015, 20:53 #10
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01.06.2015, 20:56 #11
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Bin zwar nicht aus der Schweiz, aber bei mir holt sich keiner ne Uhr ab, wenn ich es nicht möchte...
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01.06.2015, 21:03 #12ehemaliges mitgliedGast
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01.06.2015, 21:09 #13
Jetzt habe ich angeblich auch noch zu wenig überwiesen, was sich nach mehrmaligem Überprüfen nicht bestätigen lässt. Nun werde ich ignoriert
Gruß
Pascal
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01.06.2015, 21:14 #14ehemaliges mitgliedGast
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01.06.2015, 21:46 #15
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01.06.2015, 22:38 #16
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03.06.2015, 02:02 #17
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So oft man den Spruch von Donluigi auch zitiert, er wird dadurch nicht richtiger. In der "kleinen Schweiz" gibts Entfernungen, für die man mit Glück sechs Stunden einfach im Auto sitzt (ohne Glück länger). Man weiß ja nicht, um welche Orte es sich im konkreten Fall handelt, aber auch für 2 Stunden Fahrtzeit fährt man nicht einfach los, auf die Gefahr hin, dann nicht reingelassen oder gar angepöbelt zu werden.
In der Regel hilft ein kurzer Brief vom Rechtsanwalt schnell, um solchen Handelspartnern klar zu machen, dass man es ernst meint.Gruß, Achim
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01.06.2015, 20:54 #18
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Nerven sparen und Kohle zurück holen, nach nem neuen Angebot Ausschau halten.
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01.06.2015, 21:07 #19
Persönliche Übergabe war meine bevorzugte Variante. Wurde vom Verkäufer aufgrund schlechter Erfahrungen abgelehnt, woraufhin ich dann überwiesen habe.
Finde es schade, dass man bei unzufriedenem Ausgang einer Auktion so ein Theater macht und versucht die Gegenseite vom Rücktritt zu überzeugenGruß
Pascal
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01.06.2015, 21:10 #20
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