Man kann eventuell die Frist verlaengern:
Quelle BMVI: ....Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden...
Diese staendig wiederkehrenden "multiple Chocie" Fragen in der theoretischen Pruefung kann man doch trainieren und ueben bis man alles richtig hat; ohne die Fragen verstehen muessen!
In den USA, Brasilien und Russland musste ich den Fuehrerschein auch in den dortigen Landesprachen machen.
Ergebnis 1 bis 20 von 20
Hybrid-Darstellung
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05.08.2015, 23:30 #1Gruss,
Bernhard
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05.08.2015, 23:33 #2GMT-Master
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Und die Reihenfolge der Fragen und Antworten mischt der auch immer neu. Stur Auswendiglernen ist nicht mehr.

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