Das ist bei uns auch so. Die Erklärung hierfür lautet: Bereits mit der Genehmigung eines beantragten Gleittages durch den AG wird die/der Beschäftigte von der geschuldeten Arbeitspflicht für diesen Tag freigestellt. Der AG hat nach der Genehmigung eintretende Umstände nicht zu verantworten. Das Krankheitsrisiko nach der erteilten Freistellung trägt die/der Beschäftigte.
Also wäre es doch die Lösung, dass die ganze Truppe jeweils am Donnerstag für Freitag einen Ausgleichstag beantragt. Und ab dann hat er Pech gehabt mit seinen gelben Zetteln. Da machen doch sicher alle mit, wenn es auch den anderen stinkt...
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Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
Hybrid-Darstellung
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09.07.2015, 15:17 #1Viele Grüße
Matthias
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