Schau mal hier, Nico
Ich glaube in allen Betrieben ohne Betriebsrat (und manchen mit) geht's drunter und drüber, was die Gesetzes-Konformität betrifft. Interessant wird's dann immer erst, wenn es vor das AG geht, wobei dann ja eh meist genug Porzellan zerbrochen und das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Zum Thema habe ich weiter oben schon geschrieben, m.E. steht und fällt das mit der Regelung der Arbeitswoche / genehmigtem Überstundenausgleich
Ergebnis 61 bis 63 von 63
Thema: Rechtsfrage Krankschreibung
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09.07.2015, 13:04 #61
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09.07.2015, 13:05 #62Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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09.07.2015, 15:17 #63
Das ist bei uns auch so. Die Erklärung hierfür lautet: Bereits mit der Genehmigung eines beantragten Gleittages durch den AG wird die/der Beschäftigte von der geschuldeten Arbeitspflicht für diesen Tag freigestellt. Der AG hat nach der Genehmigung eintretende Umstände nicht zu verantworten. Das Krankheitsrisiko nach der erteilten Freistellung trägt die/der Beschäftigte.
Also wäre es doch die Lösung, dass die ganze Truppe jeweils am Donnerstag für Freitag einen Ausgleichstag beantragt. Und ab dann hat er Pech gehabt mit seinen gelben Zetteln. Da machen doch sicher alle mit, wenn es auch den anderen stinkt...Viele Grüße
Matthias
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