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  1. #11
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    Hallo,

    es gilt meiner Meinung nach immer (wenn Vertraglich nichts explizit geregelt ist) wenn eine Wochenarbeitszeit von 40Std. im AV steht. 5AT zu je 8 Stunden.
    Wenn er die 40 Std. in 4 Tagen voll hat (gesetzliche Pausen eingehalten) ok.
    Er bekommt im Krankheitsfall aber nur die 40 Stunden/Woche und mehr nicht. Für die Krankmeldung von einer Woche braucht er 5 Tage!
    Geändert von Mr Mille Gauss (08.07.2015 um 13:08 Uhr)
    Gruß
    Elmar

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