Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Freccione Avatar von pelue
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    Verluste aus Auflösung von Aktienfonds steuerlich absetzbar?

    Hi,

    bei der Erstellung der jährlichen EKST-Erklärung taucht folgende Frage auf:

    Kann man Verluste aus der Auflösung eines Aktienfonds steuerlich geltend machen?
    Die Fondsanteile wurden 2008 gekauft und 2014 liquidiert, d.h. der Fonds wurde komplett aufgelöst.

    Danke schonmal an die Finanzexperten!!!
    Gruß Peter

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    -Lester Bangs

  2. #2
    Comex Avatar von The Banker
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    Nö.
    Beste Grüße, Thilo

  3. #3
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    Kann man nicht die vergangenen Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Erlösen aus der Gegenwart verrechnen?

  4. #4
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Du kannst dir ne Verlustbescheinigung ausstellen lassen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  5. #5
    Das ist Steuerrecht. Im Zweifel hilft ein Steuerberater oder das Finanzamt.

    Grundsätzlich können Kursverluste von Kursgewinnen steuermindernd abgezogen werden. Beide müssen aber wohl im selben Jahr realisiert worden sein. Ob man noch vortragen kann, weiß ich nicht. Ich würde den Verlust einfach geltend machen und das Finanzamt entscheidet dann, ob anerkannt oder nicht.

    Klick mich hilft vielleicht.

    Ohne Gewähr.
    Geändert von kompasskalle (14.05.2015 um 13:11 Uhr) Grund: Editiert.
    Gruß

    Frank

  6. #6
    Freccione Avatar von pelue
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    Themenstarter
    Danke!!! Werden wohl beim Steuerberater mal anklingeln.
    Gruß Peter

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    -Lester Bangs

  7. #7
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    ?

    klar.

    ich gebe meine jahreaufstellung immer mit ab. bekommst du jährlich von deiner bank.

    ausschlaggebend ist einkauf (zeit innerhalb 12 monate oder später) und verkauf. ansonsten drückst du deiner kapitalertragsssteuer ja auch sofort ab (wenn du in summe im plus bist).
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

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