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  1. #1
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Werbungskosten absetzbar wenn AG Bahncard 100 zahlt?

    Hallo zusammen,

    ich werde demnächst meinen Arbeitsplatz wechseln (von Mannheim nach Frankfurt). Der Arbeitgeber bleibt der gleiche. Er zahlt als Entschädigung die Bahncard 100 für die Angestellten ohne das wir einen geldwerten Vorteil versteuern müssen. Demnach wird der AG auch die steuerliche Komponente übernehmen.

    Jetzt meine Frage:
    Kann ich trotzdem den einfachen Arbeitsweg als Kilometerpauschale über die Werbungskosten ansetzen bei meiner Steuererklärung?

    Die Bahncard wird in meiner Gehaltsabrechnung nicht auftauchen (Davon gehe ich zumindest aus)

    Danke für eure Infos zu dem Thema.

    Gruß

    Pit
    Gruß Pit

  2. #2
    Comex
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    Ich glaube nicht, dass das legal ist um es mal auf den Punkt zu bringen.

    Ich verstehe auch nicht, wie Du um die Versteuerung des geldwerten Vorteils drumrum kommen solltest. Kann den ein Arbeitgeber die Steuer die darauf entstünde für Dich übernehmen? Und wenn er das tut, muss er dann nicht eh das Amt darüber informieren? Fakt ist doch, dass das ein Einkommen für Dich darstellt (analog einem Firmenwagen zB).

    Ich glaube nicht, dass selbst wenn er das will, man das einfach so "nicht abrechnen" kann oder was weiß ich wie steuerneutral für Dich gestalten kann.
    Viele Grüße, Florian!

  3. #3
    Daytona Avatar von Thedas
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    Sind dann die Steuern die der Arbeitgeber zahlt auch als geldwerter Vorteil zu versteuern
    Grüße,
    Alexander

  4. #4
    Comex
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    Es gibt z.B. wenn Du eingeladen wirst in eine VIP Lounge beim Fussball oftmals eine Bescheinigung, das derjenige, der Dich einlädt, die anfallenden Steuern mit übernimmt.

    Ich denke sowas meint der Pit..
    Viele Grüße, Florian!

  5. #5
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Keine Ahnung wie der AG das versteuert. Kann schon sein, dass es der geldwerte Vorteil ist.
    Gruß Pit

  6. #6
    Double-Red
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    Ich gehe davon aus, das die Bahncard auf der Gehaltsbescheinigung vermerkt wird.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  7. #7
    Comex
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    Ich bin zwar kein StB, aber bekommst Du den Weg zur Arbeit bezahlt, darfst Du ihn in Deiner Steuererklärung sicherlich nicht nochmals steuermindernd geltend machen.

    Da bin ich mir sehr sicher, zumindest mein Finanzamt, dass eh prinzipiell erstmal alles streicht (irgendwann zieh ich deswegen mal innerstädtisch um glaube ich), würde mich ziemlich nerven
    Viele Grüße, Florian!

  8. #8
    Deepsea Avatar von Chris_
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    Zitat Zitat von Wurstsalat Beitrag anzeigen
    Jetzt meine Frage:
    Kann ich trotzdem den einfachen Arbeitsweg als Kilometerpauschale über die Werbungskosten ansetzen bei meiner Steuererklärung?
    Welche Werbungskosten entstehen Dir dann auf deinem Arbeitsweg, wenn Du die Bahncard 100 nutzt?
    Beste Grüße
    Christoph

    Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen

  9. #9
    Comex
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    Eben...
    Viele Grüße, Florian!

  10. #10
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Auch wenn ich die meiste Zeit mit der Bahn zum Arbeitsplatz kommen werde, gibt es sicherlich auch Tage, Wochen an/in denen ich das Auto benutze.
    Die Bahncard wird denke ich nicht in der Gehaltsabrechnung auftauchen.
    Diese Kosten, die mit dem Auto entstehen sind ja anzurechnen auch wenn ich hätte die Bahncard nutzen können, richtig?

    Ich sage nicht, dass ich be********* will, aber wie kann denn das Finanzamt nachvollziehen wie ich zur Arbeit komme?
    Gruß Pit

  11. #11
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Wurstsalat Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich die meiste Zeit mit der Bahn zum Arbeitsplatz kommen werde, gibt es sicherlich auch Tage, Wochen an/in denen ich das Auto benutze.
    Spannend. Was, wenn der AG die Bahncard zahlt, man aber einfach nicht mit der Bahn fahren will *leander*
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  12. #12
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Spannend. Was, wenn der AG die Bahncard zahlt, man aber einfach nicht mit der Bahn fahren will *leander*
    Percy, das muss ja wirklich ein einschneidendes Erlebnis gewesen sein.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  13. #13
    Comex
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    Ganz ehrlich, investier ein paar EUR und sprech das mit einem StB detailliert durch und erklär es so, wie er es empfiehlt. Wenn es ein guter ist, holt er das Maximum für Dich raus, ohne dass Du später Probleme kriegen kannst.

    Betriebsprüfungen und so ein Kram können immer die seltsamsten Dinge hervorbringen
    Viele Grüße, Florian!

  14. #14
    Double-Red
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    Evtl. zahlt der AG noch die Knieschoner vs. Leander?
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  15. #15
    GMT-Master
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    Es gibt die entfernungspauschale. Hierbei ist es egal welches Verkehrsmittel benutzt wird. Es gibt € 0.30 pro km der einfachen Entfernung. Mehrfachfahrten werden nicht berücksichtig. Die kosten der BahnCard sind dann von der pauschale abzuziehen und der Rest sind absetzbare Werbungskosten.

    Aber ein stb weiß vielleicht mehr bzw neueres
    Viele Grüße, Sascha

  16. #16
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Danke für die Infos.
    Werd mich mal beim Fachmann genauer erkundigen
    Gruß Pit

  17. #17
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Sag mir zu wieviel % nutzt Du die Bahncard für a) dienstliche Zwecke, b) private Zwecke und c) Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte - dann sag ich Dir die Lösung.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  18. #18
    GMT-Master
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    Geändert von Air King (07.12.2011 um 16:03 Uhr)
    Viele Grüße, Sascha

  19. #19
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Danke für den Link.
    Ich nutze die Bahncard mehr als 90% zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte.
    Gruß Pit

  20. #20
    Daytona Avatar von Agent0815
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    OK - nicht ganz die Beantwortung meiner Frage.
    Fakt ist, da überwiegende private Nutzung, erfolgt die Anschaffung der Bahncard nicht im betrieblichen Interesse, was Steuer- und Sozialversicherungspflicht zur Folge hat.
    Wenn die verbliebenen 10% der privaten Nutzung dienen, sind 10% der Kosten der Bahncard der individuellen Besteuerung zu unterwerfen und auch sozialversicherungspflichtig. Das letztere interssiert jedoch nicht, da jeder Rolexträger eh über der Beitragsbemessungsgrenze liegt .
    90% der Kosten können vom AG pauschal mit 15% besteuert werden - keine Sozialversicherungspflicht.
    Als Werbungskosten kannst Du dann die Entfernungspauschale geltend machen. Dieser Betrag ist zu kürzen um den pauschal versteuerten Betrag, der im ungünstigsten Fall genau (und auch maximal) so hoch ist wie die Entfernungspauschale selbst.
    Grüße

    Bernd

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