10 Stunden gleicht einer Annullierung.
Du hast das Recht auf deine Wunschverbindung umgebucht zu werden. Such dir was raus, wo du z.B. ne stunde später fliegst.
Achtung der Abflug darf nicht früher als der alte sein, sondern gleicher Tag und ab paar Minuten später.
Schickst es per Mail an die durchführende Airline (Mail im Impressum).
Gibt gute Muster ich meine EU261 müsste hier greifen. Sollte sich die Airline weigern, Ersatzbeförderung buchen, Rechtschutz samt Anwalt rein und dann bekommst du es Erstattet.
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Thema: Der Vielflieger-Thread
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26.03.2025, 11:54 #1Yacht-Master
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26.03.2025, 14:56 #2
Sehe ich auch so. Gibt bei der langen Vorlaufzeit "nur" keine Entschädigung. Ggf. noch ein Muster zum Thema "Annullierung" bei Änderung der Abflugzeiten raussuchen. Ich hab auf die Schnelle nur das Urteil von 2021 gefunden, in dem eine Vorverlegung um 1 Stunde bereits als Annullierung bewertet wurde.
Die EU hat eine ganz gute Seite dazu: Fluggastrechte EU261Cheers, Oliver
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