Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
Diethelm, vom Sachverhalt passt es nicht ganz.

Entweder hast du einen Mahnbescheid bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt. Wenn der Antragsteller nicht beantragt hat, dass es dann automatisch an das streitige Gericht geht, muss die Gegenseite tatsächlich noch mal aktiv werden. Es fehlt dann der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem Amtsgericht.
So ist das bei mir gelaufen. Soweit ich weiß, wird die Sache vom Gericht nach 6 Monaten dann abgelegt, wenn der Antragsteller nicht aktiv wird. Was aber nicht bedeuten muss, dass die Angelegenheit für immer beendet ist.