Diethelm, vom Sachverhalt passt es nicht ganz.

Entweder hast du einen Mahnbescheid bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt. Wenn der Antragsteller nicht beantragt hat, dass es dann automatisch an das streitige Gericht geht, muss die Gegenseite tatsächlich noch mal aktiv werden. Es fehlt dann der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens vor dem Amtsgericht.

Oder du hast nach dem Mahnbescheid noch eine Verfügung vom Streitgericht bekommen. Dann war der Antrag durch die Antragstellerseite dem Gericht gegenüber begründet worden. Dann solltest du erwidert haben, ansonsten gibt es ein so genanntes Versäumnisurteil. Wenn du dagegen nicht intervenierst, existiert ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden kann. Und das machen die Inkassodienstleister auch meist.

Ich würde mich der Sache an deiner Stelle noch mal annehmen. Ein gesperrtes Konto ist in vielen Fällen misslich, insbesondere bei Geschäftskunden.