Hallo Forum,
seit 2-3 Jahren liegt meine Mutter mit ihrer PKV, der DKV, im Dauerclinch.
Angefangen hat es nach einem Archillessehenriss, der im Alter von Ü70 nicht wirklich gut verheilt ist und daher fortlaufender Therapie (Physio, manuelle Therapie etc.) bedarf.
Entgegen der Verordnung und Gutachten verschiedener Ärzte weigert sich die Kasse immer häufiger, diese Therapiekosten zu übernehmen. So nach dem Motto, jetzt muss doch mal gut sein.
Gibt es eine neutrale Schiedsstelle für solche Fälle, an die man sich wenden kann?
Ein Arzt hat ihr sogar schon vorgeschlagen, sich mittels Anwalt zur Wehr zu setzen. Das möchte ich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht tun, da die meiste Arbeit dann an mir hängen bliebe...
Wer kann helfen?
Ergebnis 1 bis 11 von 11
Hybrid-Darstellung
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15.01.2015, 13:26 #1
Probleme mit PKV (DKV). Was tun?
Gruß Frank
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15.01.2015, 13:40 #2ehemaliges mitgliedGast
Victoria , ERGO nun DKV .
Ich bin PKV bei dem Verein - bin mir aber Sicher die sind alle Gleich ! Die verstehen nur eine Sprache !
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15.01.2015, 13:40 #3
Es gibt den PKV Ombudsmann. Google mal danach. Habe aber selbst keine Erfahrung damit.
Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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15.01.2015, 15:08 #4
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- 14.01.2013
- Beiträge
- 95
Ich würde es auch erstmal über den Ombudsmann versuchen. Hier kommen die Kontaktdaten:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Straße 104
10117 Berlin
Tel.: 0180/255 0 444
Fax: 030/20 45 27 85
Website: www.pkv.ombudsmann.de
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15.01.2015, 15:10 #5
Das werden wir in Schritt 1 probieren!
Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Stelle?Gruß Frank
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15.01.2015, 16:28 #6
Der Ombudsmann ist eine gute erste Adresse. Beschwerden beim Ombudsmann landen automatisch immer beim Vorstand des betroffenen Unternehmens. Meist hilft das bereits, zumindest gute Unterstützung bevor es ein Anwalt richten muss.
Gruß René
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15.01.2015, 16:33 #7
...aus eigener Erfahrung hilft es auch, sich zunächst mal beim Vorstand der DKV zu beschweren (also ohne Ombudsmann und Androhung der Einschaltung dessen). Meist wird die Angelegenheit (bei mir derer zwei bisher) dann wohlwollender von anderen Sachbearbeitern geprüft und eine Lösung vorgeschlagen. Daher würde ich das zunächst probieren. Dann ggf. den Ombudsmann und dann evtl. BAFIN
Viel Erfolg!Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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17.01.2015, 13:50 #8
- Registriert seit
- 23.06.2014
- Beiträge
- 136
BAFIN
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19.01.2015, 09:18 #9Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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18.01.2015, 11:45 #10
Bei dem Ombudsmann, der für die ges. KV zuständig ist, liegt der Fall wie folgt:
Entscheidet der Ombudsmann in einem Streitfall für den Versicherungsnehmer, so ist die KV an dessen Entscheidung gebunden.
Ob eine Entscheidung des PKV-Ombudsmannes auch so bindend ist, kann nicht sagen, nehme es aber an.Liebe Grüße,
Wilhelm
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19.01.2015, 09:24 #11
....das Erstattungsgebaren der DKV geniest einen besonderen Ruf...man sagt Mitarbeiter einiger PKVs bekämen Boni für Nichterstattung...mein Rat: 1. Nochmal auf Zahlung bestehen....die Notwendigkeit entscheidet nicht die Versicherung!
2. Leistungsklage androhen und ggf durchziehenunder Milkwood
LG
Stephen😎
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