Ist es wirklich so kompliziert?
Wenn ich doch die Uhr vom Händler in der EU kaufe und dazu eine Rechnung bekomme, habe ich dann wirklich die Pflicht,
sicherzustellen, ob der Erstbesitzer den Wecker versteuert hat. Da müsste ich ja bei mehreren Besitzern die Kette bis zum Anfang durchgehen.
Die Rechnung vom EU-Händler reicht nicht als Nachweis eines sachgemäßen Kaufes?
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06.01.2015, 14:57 #1Gruß Pit
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