pd911

In deinem Link ist es ja nochmal schön beschreiben

Zollschuldner wird unter anderem die Person, die die Ware körperlich in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat. Zusätzlich können auch die Personen Zollschuldner werden, die die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, wenn sie zum Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese Waren vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht wurden