wenn ich also am Flughafen kontrolliert werden und eine Uhr mit EU Länder Code zum Beispiel 200 habe habe ich doch nichts zu befürchten würde die Uhr aus Dubai kommen müsste ich nach verzollen oder sehe ich das falsch?
Ergebnis 81 bis 100 von 142
Hybrid-Darstellung
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24.12.2014, 12:59 #1
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24.12.2014, 13:01 #2
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24.12.2014, 13:09 #3
Dem Zoll ist der LC wahrscheinlich ziemlich egal, wenn sie eine ordentliche Rechnung sehen wollen.
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24.12.2014, 13:13 #4
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Sage nur kurz: Grauhändler mit Pass aus dem EU Ausland kauft beim dt. Konzi ohne Steuer ...
Mit ein paar Tricks (natürlich strafbar und illegal) hat man am Ende das Prozesses eine nicht versteuerte LC 100 Uhr, die sich in Deutschland befindet.
Es gibt sogar Gerüchte in der Grauhändler Scene, wer so etwas macht.
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24.12.2014, 13:19 #5
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du beschreibst das Mehrwertsteuer karussell das kann aber jeden Artikel betreffen egal ob Uhr fernseher oder Fahrrad .
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24.12.2014, 13:14 #6
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viele heben aber gar keine Rechnung auf sondern nur das Zertifikat.wenn ich also keine rechnung habe sondern dem zollner sage die Uhr ist Ländercode EU warum soll ich dann Steuern bezahlen,bzw nachzahlen?
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24.12.2014, 13:16 #7
Das ist dann Dein Problem. Ohne Rechnung wird Deine Uhr geschätzt. Du bist nachweispflichtig.
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24.12.2014, 13:17 #8
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24.12.2014, 13:22 #9
Ich habe genau diese Thematik mal im TV gesehen. Die "Opfer" wohnen seit Jahren im nicht EU-Ausland, haben aber ihren ersten Wohnsitz in der EU. Sie hatten einen Haufen teurer Gegenstände im Gepäck, die nätürlich auch wieder mit zurück sollten. Beweisen konnten sie es nicht. Es blieb ihnen nichts anderes übrig, als die Steuern zu bezahlen.
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24.12.2014, 13:32 #10
http://www.r-l-x.de/forum/showthread...ann-doch-nicht
oder
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-933217.html
Es wurde schon so oft gesagt, die Garantiekarte ist dem Zoll egal. Es zählt einzig und alleine der Kaufbeleg. Und die Steuer ist niemals dinglich, sondern immer persönlich. Das heisst, wenn man eine ordentliche Rechnung hat, haftet der Verkäufer für die Steuer.
Ausser die Gesamtumstände des Kaufs (der Verkäufer hats einem gesagt oder die Uhr war auffallend günstig) hätten den Käufer misstrauisch werden lassen müssen. Dann könnte es passieren, dass er der Beihilfe bezichtigt wird.
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25.12.2014, 02:13 #11
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Das ist so nicht ganz richtig was Du schreibst. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn ein Deutscher am Frankfurter Flughafen den grünen Ausgang nimmt und eine Uhr mit LC 100 und dazu passendem, vom deutschen Konzi abgestempelten Zerti hat spricht erst mal eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür dass für die Uhr deutsche USt entrichtet wurde. Das dürfte im Zweifel auch dadurch belegbar sein, dass der Konzi noch Aufzeichnungen hat. Wenn man dagegen ein Zerti aus der Schweiz vorlegt, dürfte der Jagdinstinkt des Zollbeamten geweckt sein und er wird dann einen Nachweis über die Entrichtung von Einfuhrumsatzsteuer verlangen.
Die Rechnung eines deutschen Händlers zB bei einer gebrauchten Uhr mit LC außerhalb der EU ist auch kein Nachweis der in jedem Fall Bestand hat - das hängt dann im Zweifel vom Finanzrichter ab. Denn diese Differenzbesteuerungsrechnung belegt ja auch nicht dass Schon einmal irgendwo in der EU Einfuhrumsatzsteuer für die Uhr gezahlt wurde.
Der Einführende muss das im Zweifel nachweisen.
Auch dass (Festsetzungs)Verjährung eingetreten ist müsste man selbst nachweisen wenn man sich darauf beruft.
Eine Uhr mit EU-Ländercode erzielt deshalb idR einen etwas höheren Verkaufspreis, weil die Lebenswahrscheinlichkeit dafür spricht, dass tatsächlich einmal in der EU Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde, während bei Nicht-EU-Uhren meisten irgendeine Form von Steuerhinterziehung stattgefunden haben dürfte. Wer von Euch war denn bitteschön so ehrlich und hat mit seiner in der Schweiz gekauften Rolex mit dem Auto beim Zoll angehalten und die 16 oder 19% deutsche MwSt bezahlt? Klar bei dem momentanen Frankenkurs lohnt sich das heute nicht unbedingt.
Und LC100 erzielt zT wegen des nochmal geringeren Steuerrisikos und auch aus sentimentalen Gründen noch einmal einen kleinen Aufpreis.
Wer das bestreitet hat meist gerade eine Uhr zu verkaufen die nicht LC100 hat oder besitzt Uhren mit Nicht-LC100, die er vielleicht mal verkaufen möchte...
Die Problematik gibts übrigens noch verschärft bei Sportbooten, siehe hier: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.htmlGeändert von PD911 (25.12.2014 um 02:21 Uhr)
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25.12.2014, 11:22 #12
Da es immer auf den Einzelfall ankommt, kann es duchaus sein, das etwas von dem was ich schreibe nicht "ganz" richtig ist. Umgekehrt seh ich das bei deinem Beitrag aber auch.
Wenn der Einführende eine Rechnung mit Differenzbesteuerung hat, ist er meiner Meinung nach erstmal aus der Pflicht, da die EUSt nicht dinglich, sondern persönlich ist. D.h. Ein früherer Besitzer der Uhr, der die Uhr nicht versteuert hat, kann die Steuerlast nicht an den Käufer übertragen. Sie bleibt immer bei ihm.
Wenn der Zoll also wissen möchte, ob die Uhr versteuert wurde, muss sie sich an denjenigen wenden, der dem Händler die Uhr verkauft hat.
Aber mir ist es eh egal, reist mit euren Garantiekarten rund um die Welt und habt SpassIch bin mir fast sicher, dass euch auch nie ein Zöllner auf eure Uhren und deren Herkunft anspricht. Und wenn doch würde es mich interessieren, ob die Garantiekarte reichte.
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25.12.2014, 13:22 #13
mir wurde vom Zoll telefonisch auch mitgeteilt, dass eine Rechnung, die belegt das die Uhr in Deutschland gekauft wurde, ausreicht...
MfG
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24.12.2014, 14:09 #14
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24.12.2014, 14:15 #15
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24.12.2014, 14:19 #16
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24.12.2014, 13:18 #17
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Sind wir vielleicht Brüder, Leif?
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24.12.2014, 13:23 #18
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24.12.2014, 13:19 #19
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24.12.2014, 13:21 #20
Um mal etwas zu Verwirrung beizutragen:
Ich kenne eine Uhr, die ist LC Schweiz und wurde direkt in der EU beim Konzi gekauft und da auch abgestempelt. Die wurde nur von Filiale A in der Schweiz nach Filiale B in der EU gesendet, weil die Uhr da vorrätig war. Was ist jetzt wichtiger? LC oder Händlerstempel?
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