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  1. #101
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Er hat ja wohl keine Rechnung gehabt, da er diese als Geschenk bekommen hat. Das hat die Zöllner aber nicht interessiert. Wenn Du Uhr + Box + Papiere mit hast, ist das halt verdächtig und DU musst nachweisen, dass die Uhr schon Dein war als Du sie aussgeführt und nun wieder eingeführt hast. Also dann brauchst Du eine Rechnung aus der EU oder eine Rechnung außerhalb der EU + Zolleinfuhrerklärung.

    Wenn DU Papiere mit LC EU vorlegen kannst, aber keine Rechnung, ist es dennoch wahrscheinlich, dass die Uhr innerhalb der EU gekauft wurde und dann (so ist meine Vermutung) könnte das den Zöllnern reichen. Das kann man wohl auch nachreichen, falls man die Papiere nicht dabei hat.

    Vintage Uhren hab ich noch nicht gelesen, "gebrauchte" sollen es gewesen sein. Das kann ja alles sein.
    Geändert von Edmundo (24.12.2014 um 14:23 Uhr)

  2. #102
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Nochmal langsam und zum mitschreiben, nur der Kaufbeleg ist beim Zoll was wert, wenn man von ausserhalb der EU einreist.

    Das gilt nicht nur für Uhren, sondern für alle Sachen die man dabei hat, Iphone, Notebook, LV Taschen, Fotoausrüstung, Tauchausrüstung, und und und und.....

    Und es ist vollkommen egal, ob es neu oder gebraucht ist, der aktuelle Wert ist dabei von Interesse.

    Man wird selten kontrolliert, das stimmt. Aber das man nie kontrolliert wird, ist schlichtweg falsch.

    Wenn man also die EU mit hochwertigen Gütern verlässt, aber später wieder damit einreisen möchte, kann man das einfach so machen, mit dem Risiko bei der Wiedereinreise in Erklärungsnot zu geraten. Oder man nimmt Belege mit. Das macht natürlich keiner. Aber wenn man welche hat, kann man die ja später nachreichen. Es kann allerdings sein, dass der Zoll die Sachen solange in Verwahrung behält.

    Was macht man, wenn man keinen Beleg hat? Auch da gibt es eine Lösung.Vor der Ausreise geht man zum Zoll. Da beantragt man dann eine INF 3 Erklärung. Damit kann man problemlos Güter aus- und wieder einführen. Auch ohne Kaufbeleg. Es sei denn, der Zoll hat einen begründeten Verdacht, dass die Ware vorher ohne Abgabe der EUSt in die EU gebracht wurde. Dann wird auch schon mal nachgefragt.
    Geändert von Ingo.L (24.12.2014 um 14:47 Uhr)

  3. #103
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Er hat ja wohl keine Rechnung gehabt, da er diese als Geschenk bekommen hat. Das hat die Zöllner aber nicht interessiert. Wenn Du Uhr + Box + Papiere mit hast, ist das halt verdächtig und DU musst nachweisen, dass die Uhr schon Dein war als Du sie aussgeführt und nun wieder eingeführt hast. Also dann brauchst Du eine Rechnung aus der EU oder eine Rechnung außerhalb der EU + Zolleinfuhrerklärung.

    Wenn DU Papiere mit LC EU vorlegen kannst, aber keine Rechnung, ist es dennoch wahrscheinlich, dass die Uhr innerhalb der EU gekauft wurde und dann (so ist meine Vermutung) könnte das den Zöllnern reichen. Das kann man wohl auch nachreichen, falls man die Papiere nicht dabei hat.

    Vintage Uhren hab ich noch nicht gelesen, "gebrauchte" sollen es gewesen sein. Das kann ja alles sein.
    Also wenn man eine Eu Rolex hat,aber keine Rechnung sollte man zumindest das Garantie Zertifikat haben,wo der Stempel des Eu Rolex konzis drauf ist....So kann man beweisen das dir Uhr versteuert wurde?

  4. #104
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Nein, nein und nochmal nein

  5. #105
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Wenn man also die EU mit hochwertigen Gütern verlässt, aber später wieder damit einreisen möchte, kann man das einfach so machen, mit dem Risiko bei der Wiedereinreise in Erklärungsnot zu geraten. Oder man nimmt Belege mit. Das macht natürlich keiner.
    Ich habe Scans aller relevanten Kaufbelege auf einem USB-Stick, der mich auch ständig begleitet, nicht nur auf Reisen.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  6. #106
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Das "könnte" hilfreich sein, aber Zoll ist wie das FA, nur original Belege zählen wirklich, wenn es hart auf hart geht.

  7. #107
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    Der Stempel des Eu Händlers auf der Garantie karte sowie die Serien Nummer auf der Rückseite ist doch totale Transparenz.Da braucht doch der Zoll bloß den Händler anrufen.....das gilt natürlich nicht für die selbstgemachten Zertifikate aus eigenem Hause oder ?

  8. #108
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Zitat Zitat von berlinberlin Beitrag anzeigen
    Der Stempel des Eu Händlers auf der Garantie karte sowie die Serien Nummer auf der Rückseite ist doch totale Transparenz.Da braucht doch der Zoll bloß den Händler anrufen.....das gilt natürlich nicht für die selbstgemachten Zertifikate aus eigenem Hause oder ?
    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Nein, nein und nochmal nein
    +1
    Immer noch nicht.

  9. #109
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Das "könnte" hilfreich sein, aber Zoll ist wie das FA, nur original Belege zählen wirklich, wenn es hart auf hart geht.
    Seit dem 01.07.2011 (Maßnahmenpaket Steuervereinfachungen) sollten Rechnungen im PDF Format kein Problem mehr darstellen.

    Im Notfall habe ich ja auch die Originale noch.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  10. #110
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Berlinberlin, machst du das extra, oder kannst du einfach nix dafür ?

    Wenn diese Uhr bereits aus der EU unter Erstattung der MWSt ausgeführt wird und jemand kauft den Wecker dann, z.B. In USA, bekommt er eben diese Papiere dazu. Dann will er in die EU einreisen.

    Na, was ist dann? Richtig, die Uhr muss versteuert werden. Trotz der steuerlich vollkommen uninteressanten Garantiekarte. Hoffentlch legst du deinem FA bei deiner Steuererklärung nicht auch nur Garantiekarten vor, sonst könnte es sein, dass du fett nachzahlen musst und eh kein Geld mehr für eine teure Uhr hast.

    In diesem Sinne, frohe Weihnachten

  11. #111
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Berlinberlin, machst du das extra, oder kannst du einfach nix dafür ?


    Hoffentlch legst du deinem FA bei deiner Steuererklärung nicht auch nur Garantiekarten vor, sonst könnte es sein, dass du fett nachzahlen musst und eh kein Geld mehr für eine teure Uhr hast.
    Ingo, Du alte Spaßbremse

  12. #112
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Seit dem 01.07.2011 (Maßnahmenpaket Steuervereinfachungen) sollten Rechnungen im PDF Format kein Problem mehr darstellen.

    Im Notfall habe ich ja auch die Originale noch.
    Ich habe das so verstanden, wenn der VK die Rechnung als PDF versendet, nicht wenn man selber eine Kopie als PDF macht. Aber du hast ja original Belege vom VK

  13. #113
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Berlinberlin, machst du das extra, oder kannst du einfach nix dafür ?

    Wenn diese Uhr bereits aus der EU unter Erstattung der MWSt ausgeführt wird und jemand kauft den Wecker dann, z.B. In USA, bekommt er eben diese Papiere dazu. Dann will er in die EU einreisen.

    Na, was ist dann? Richtig, die Uhr muss versteuert werden. Trotz der steuerlich vollkommen uninteressanten Garantiekarte. Hoffentlch legst du deinem FA bei deiner Steuererklärung nicht auch nur Garantiekarten vor, sonst könnte es sein, dass du fett nachzahlen musst und eh kein Geld mehr für eine teure Uhr hast.

    In diesem Sinne, frohe Weihnachten
    Ja verstehe schon....aber was ist wenn ich jemanden eine submariner abkaufen LCD 100 mit original Zertifikat aber er hat die Händlerrechnung nicht mehr,ich fahre in den Urlaub nach Thailand und bei der Rückkehr will der Zoll die Rechnung sehen,die ich aber nicht habe.....was mache ich da? Also wenn ich eine gebrauchte Rolex kaufe von privat,nur kaufen wenn auch noch die original Rechnung von zb. Wempe dabei ist,sonnst abstand vom kauf nehmen,weil sonnst könnte es jeder Zeit Probleme bei einer Einreise aus einem nicht Eu Land geben ?

    Ich habe meiner Frau eine gebrauchte Airking geschenkt, die ich mal billig zwar mit Zertifikat aber ohne Original Rechnung von privat erworben habe,nun kann auch Sie Probleme bei der Rückkehr aus dem nicht Eu Urlaub bekommen?

  14. #114
    Steve McQueen
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    In diesem Fall ist ein schriftlicher Kaufvertrag von Vorteil.

  15. #115
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    In diesem Fall ist ein schriftlicher Kaufvertrag von Vorteil.
    Da es den bei der Airking nicht gibt,läuft meine Frau also Gefahr wenn sie Pech hat die Uhr verzollen zu müssen, wenn Sie aus einen Non Eu Land nach Deutschland einreist obwohl auf dem Zertifikat ein deutscher Händler Stempel ist?
    Geändert von berlinberlin (24.12.2014 um 15:41 Uhr)

  16. #116
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Wer Schiss hat, bei der Rückkehr aus dem Nicht-EU-Ausland bei der Einreise vom Zoll nach der Herkunft seiner Armbanduhr gefragt zu werden, sollte sich bei der Ausreise einfach beim Zoll bescheinigen lassen, dass er diese Uhr schon dabei hat, und dass dann die bei der Rückkehr mitgeführte Uhr die nämliche ist, die er schon bei der Ausreise hat. Drum heißt diese Bescheinigung auch so schön bürokratisch "Nämlichkeitsbescheinigung" und wirkt Wunder.

    Schöne Weihnachten
    Beste Grüße
    Rainer

  17. #117
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    Könnte das mal jemand anders posten, ich glaube berlinberlin sieht meine Beiträge nicht

    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen

    Was macht man, wenn man keinen Beleg hat? Auch da gibt es eine Lösung.Vor der Ausreise geht man zum Zoll. Da beantragt man dann eine INF 3 Erklärung. Damit kann man problemlos Güter aus- und wieder einführen. Auch ohne Kaufbeleg. Es sei denn, der Zoll hat einen begründeten Verdacht, dass die Ware vorher ohne Abgabe der EUSt in die EU gebracht wurde. Dann wird auch schon mal nachgefragt.
    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html
    Geändert von Ingo.L (24.12.2014 um 15:42 Uhr)

  18. #118
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von berlinberlin Beitrag anzeigen
    Da es den bei der Airking nicht gibt,läuft meine Frau also Gefahr wenn sie Pech hat die Uhr verzollen zu müssen, wenn Sie aus einen Non Eu Land nach Deutschland einreist?
    Es gibt doch einen mündlichen KV.
    Ist halt nur aufwendiger nachzuweisen.

  19. #119
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Könnte das mal jemand anders posten, ich glaube berlinberlin sieht meine Beiträge nicht

  20. #120
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Ich habe das so verstanden, wenn der VK die Rechnung als PDF versendet, nicht wenn man selber eine Kopie als PDF macht. Aber du hast ja original Belege vom VK
    Selbst das Aufbewahren der Originale ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Aber bei der Menge, um die es sich bei mir handelt, ist das kein Problem.

    http://www.bitkom.org/files/document...Rechnungen.pdf
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

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