Nochmal langsam und zum mitschreiben, nur der Kaufbeleg ist beim Zoll was wert, wenn man von ausserhalb der EU einreist.
Das gilt nicht nur für Uhren, sondern für alle Sachen die man dabei hat, Iphone, Notebook, LV Taschen, Fotoausrüstung, Tauchausrüstung, und und und und.....
Und es ist vollkommen egal, ob es neu oder gebraucht ist, der aktuelle Wert ist dabei von Interesse.
Man wird selten kontrolliert, das stimmt. Aber das man nie kontrolliert wird, ist schlichtweg falsch.
Wenn man also die EU mit hochwertigen Gütern verlässt, aber später wieder damit einreisen möchte, kann man das einfach so machen, mit dem Risiko bei der Wiedereinreise in Erklärungsnot zu geraten. Oder man nimmt Belege mit. Das macht natürlich keiner. Aber wenn man welche hat, kann man die ja später nachreichen. Es kann allerdings sein, dass der Zoll die Sachen solange in Verwahrung behält.
Was macht man, wenn man keinen Beleg hat? Auch da gibt es eine Lösung.Vor der Ausreise geht man zum Zoll. Da beantragt man dann eine INF 3 Erklärung. Damit kann man problemlos Güter aus- und wieder einführen. Auch ohne Kaufbeleg. Es sei denn, der Zoll hat einen begründeten Verdacht, dass die Ware vorher ohne Abgabe der EUSt in die EU gebracht wurde. Dann wird auch schon mal nachgefragt.
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24.12.2014, 14:22 #101
Er hat ja wohl keine Rechnung gehabt, da er diese als Geschenk bekommen hat. Das hat die Zöllner aber nicht interessiert. Wenn Du Uhr + Box + Papiere mit hast, ist das halt verdächtig und DU musst nachweisen, dass die Uhr schon Dein war als Du sie aussgeführt und nun wieder eingeführt hast. Also dann brauchst Du eine Rechnung aus der EU oder eine Rechnung außerhalb der EU + Zolleinfuhrerklärung.
Wenn DU Papiere mit LC EU vorlegen kannst, aber keine Rechnung, ist es dennoch wahrscheinlich, dass die Uhr innerhalb der EU gekauft wurde und dann (so ist meine Vermutung) könnte das den Zöllnern reichen. Das kann man wohl auch nachreichen, falls man die Papiere nicht dabei hat.
Vintage Uhren hab ich noch nicht gelesen, "gebrauchte" sollen es gewesen sein. Das kann ja alles sein.Geändert von Edmundo (24.12.2014 um 14:23 Uhr)
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24.12.2014, 14:44 #102
Geändert von Ingo.L (24.12.2014 um 14:47 Uhr)
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24.12.2014, 14:44 #103
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24.12.2014, 14:46 #104
Nein, nein und nochmal nein
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24.12.2014, 14:53 #105
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24.12.2014, 14:54 #106
Das "könnte" hilfreich sein, aber Zoll ist wie das FA, nur original Belege zählen wirklich, wenn es hart auf hart geht.
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24.12.2014, 15:02 #107
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Der Stempel des Eu Händlers auf der Garantie karte sowie die Serien Nummer auf der Rückseite ist doch totale Transparenz.Da braucht doch der Zoll bloß den Händler anrufen.....das gilt natürlich nicht für die selbstgemachten Zertifikate aus eigenem Hause oder ?
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24.12.2014, 15:04 #108
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24.12.2014, 15:08 #109
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24.12.2014, 15:08 #110
Berlinberlin, machst du das extra, oder kannst du einfach nix dafür ?
Wenn diese Uhr bereits aus der EU unter Erstattung der MWSt ausgeführt wird und jemand kauft den Wecker dann, z.B. In USA, bekommt er eben diese Papiere dazu. Dann will er in die EU einreisen.
Na, was ist dann? Richtig, die Uhr muss versteuert werden. Trotz der steuerlich vollkommen uninteressanten Garantiekarte. Hoffentlch legst du deinem FA bei deiner Steuererklärung nicht auch nur Garantiekarten vor, sonst könnte es sein, dass du fett nachzahlen musst und eh kein Geld mehr für eine teure Uhr hast.
In diesem Sinne, frohe Weihnachten
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24.12.2014, 15:11 #111
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24.12.2014, 15:11 #112
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24.12.2014, 15:25 #113
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Ja verstehe schon....aber was ist wenn ich jemanden eine submariner abkaufen LCD 100 mit original Zertifikat aber er hat die Händlerrechnung nicht mehr,ich fahre in den Urlaub nach Thailand und bei der Rückkehr will der Zoll die Rechnung sehen,die ich aber nicht habe.....was mache ich da? Also wenn ich eine gebrauchte Rolex kaufe von privat,nur kaufen wenn auch noch die original Rechnung von zb. Wempe dabei ist,sonnst abstand vom kauf nehmen,weil sonnst könnte es jeder Zeit Probleme bei einer Einreise aus einem nicht Eu Land geben ?
Ich habe meiner Frau eine gebrauchte Airking geschenkt, die ich mal billig zwar mit Zertifikat aber ohne Original Rechnung von privat erworben habe,nun kann auch Sie Probleme bei der Rückkehr aus dem nicht Eu Urlaub bekommen?
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24.12.2014, 15:33 #114
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In diesem Fall ist ein schriftlicher Kaufvertrag von Vorteil.
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24.12.2014, 15:39 #115
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Geändert von berlinberlin (24.12.2014 um 15:41 Uhr)
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24.12.2014, 15:40 #116
Wer Schiss hat, bei der Rückkehr aus dem Nicht-EU-Ausland bei der Einreise vom Zoll nach der Herkunft seiner Armbanduhr gefragt zu werden, sollte sich bei der Ausreise einfach beim Zoll bescheinigen lassen, dass er diese Uhr schon dabei hat, und dass dann die bei der Rückkehr mitgeführte Uhr die nämliche ist, die er schon bei der Ausreise hat. Drum heißt diese Bescheinigung auch so schön bürokratisch "Nämlichkeitsbescheinigung" und wirkt Wunder.
Schöne WeihnachtenBeste Grüße
Rainer
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24.12.2014, 15:40 #117
Könnte das mal jemand anders posten, ich glaube berlinberlin sieht meine Beiträge nicht
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.htmlGeändert von Ingo.L (24.12.2014 um 15:42 Uhr)
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24.12.2014, 15:41 #118
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24.12.2014, 15:43 #119
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24.12.2014, 15:44 #120
Selbst das Aufbewahren der Originale ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Aber bei der Menge, um die es sich bei mir handelt, ist das kein Problem.
http://www.bitkom.org/files/document...Rechnungen.pdfGruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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