Zitat Zitat von PD911 Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz richtig was Du schreibst.

Die Rechnung eines deutschen Händlers zB bei einer gebrauchten Uhr mit LC außerhalb der EU ist auch kein Nachweis der in jedem Fall Bestand hat - das hängt dann im Zweifel vom Finanzrichter ab. Denn diese Differenzbesteuerungsrechnung belegt ja auch nicht dass Schon einmal irgendwo in der EU Einfuhrumsatzsteuer für die Uhr gezahlt wurde.
Der Einführende muss das im Zweifel nachweisen.
Da es immer auf den Einzelfall ankommt, kann es duchaus sein, das etwas von dem was ich schreibe nicht "ganz" richtig ist. Umgekehrt seh ich das bei deinem Beitrag aber auch.

Wenn der Einführende eine Rechnung mit Differenzbesteuerung hat, ist er meiner Meinung nach erstmal aus der Pflicht, da die EUSt nicht dinglich, sondern persönlich ist. D.h. Ein früherer Besitzer der Uhr, der die Uhr nicht versteuert hat, kann die Steuerlast nicht an den Käufer übertragen. Sie bleibt immer bei ihm.

Wenn der Zoll also wissen möchte, ob die Uhr versteuert wurde, muss sie sich an denjenigen wenden, der dem Händler die Uhr verkauft hat.

Aber mir ist es eh egal, reist mit euren Garantiekarten rund um die Welt und habt Spass Ich bin mir fast sicher, dass euch auch nie ein Zöllner auf eure Uhren und deren Herkunft anspricht. Und wenn doch würde es mich interessieren, ob die Garantiekarte reichte.