Hallo zusammen. Folgende Fragestellung treibt mich derzeit um:
Frau X (Rentnerin) erhält in den nächsten Tagen eine Überweisung, seitens einer Schweizer Bank, von gut 20 k auf ihr deutsches Konto. Grund dafür ist die Auflösung des seinerzeit von der Mutter von Frau X angelegten Kontos, die Schweizer Bank drängt aus wirtschaftlichen und sicherlich auch aus Gründen des deutsch-schweizer Steuerabkommens darauf. Das Konto bzw. evtl. entstandene Gewinne/Verluste ist den deutschen Steuerbehörden bis dato nicht bekannt.
Von 2007 bis dato wurden anscheinend nur erhebliche Verluste eingefahren. Unterlagen darüber waren für Frau X im Rahmen eines Bankbesuches zwar einsehbar, Kopien etc. liegen ihr nicht vor, bzw. wurden ihr nicht ausgehandelt.
Frage: Wie soll Frau X weiter vorgehen?
a. Offensive und direkte Kontaktaufnahme mit den deutschen Finanzbehörden?
b. einfach abwarten
c.?
Danke vorab für Euren Input
Ergebnis 1 bis 14 von 14
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05.10.2014, 10:08 #1
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Finanzfrage - Überweisung aus Schweiz - Meldepflicht
LG Christoph
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05.10.2014, 10:53 #2
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Steuerberater aufsuchen und Variante a wählen. Einfach um jedes spätere Missverständnis zu vermeiden.
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05.10.2014, 11:38 #3
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Das Geld in Cash abheben, Konto stornieren, ein paar Tage Urlaub in der Schweiz mit Shopping-Tour verbinden - bald ist Weihnachten!
Geändert von avalanche (05.10.2014 um 11:40 Uhr)
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05.10.2014, 11:46 #4
Schreib doch bitte wenigstens einen Smilie dahinter, Peter
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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05.10.2014, 12:10 #5
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Nico, ich hab das durchaus ernst gemeint. Ich habe keine Ahnung, was in D bei einem Betrag von 20k nach Abzug Steuerberater und Sanktionen Finanzamt übrig bleibt, aber wenn das Geld nicht dringend benötigt wird, würde ich persönlich diese Variante wählen.
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05.10.2014, 12:11 #6
1. Die Bank wird das nicht bar auszahlen.
2. Die Kontoinhaberin benötigt von der Schweizer Bank eine vollständige Erträgnisaufstellung über die letzten 10 Jahre
3. Das ganze wird dann über 10 Jahre nachversteuert, samt Zinsen, das läppert sich. Wenn die Rentnerin Pech hat, sind mehr als 20k weg.
4. Unbedingt *vor* jeder Aktion mit einem Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht plaudern.Martin
Everything!
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05.10.2014, 12:26 #7
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Denke, 20k sollten noch gehen, obwohl die meisten Banken ihre Limiten logischerweise nicht kommunizieren.
http://www.handelszeitung.ch/unterne...eptisch-486719
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05.10.2014, 17:08 #8
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05.10.2014, 18:54 #9
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Themenstarter
Danke Euch! Ich gebe das mal so weiter.
LG Christoph
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05.10.2014, 20:15 #10
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05.10.2014, 12:58 #11
Hallo Christoph
Hast ne PN.Gruss Wolfgang
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05.10.2014, 19:25 #12
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Ich wünsche Frau X. dass sie aus dieser geerbten Hypothek ohne schlaflose Nächte sauber und zügig rauskommt
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06.10.2014, 03:23 #13
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Also ich habe solche Situationen mehrfach begleitet:
1. Nur, nur, nur steuerehrlich. Ganz unabhaengig vom Betrag. Das Leben ist zu kurz, um sich unnoetig mit dem FA herumzuschlagen.
2. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen - alleine geht das in die Hose. Und dann ... siehe 1.
3. Von den 20k wird - vermutlich - nicht viel uebrig bleiben. Professionelle Hilfe ist nicht billig, Strafzinsen (so sie anfallen) sind teuer.
Sorry, man kann das jetzt lange diskutieren, aber das wird das Endresultat sein.Geändert von RLX1470 (06.10.2014 um 03:24 Uhr)
1601 (SD) - 16030 (SD) - 16570T (WD) - 126334 (BLSO) -116600 - 116610LV Mk.III - 126610LV Mk.I - 126710BLRO Mk.III (Jubilee) - 126710BLRO Mk. III (Oyster) - 116500LN-0072 (BD/SD)
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06.10.2014, 14:18 #14Onkel CGast
Zum Thema / anekdotische Evidenz:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/...4e7efc594.htmlGeändert von Onkel C (06.10.2014 um 14:19 Uhr)
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