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  1. #1
    Gesperrter User
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    Warum müssen die Deutschen immer gleich zum Anwalt laufen?

    Körperverletzung wird mangels Geschädigten eingestellt von der Staatsanwaltschaft und überhôhte Gescheindigkeit kostet 35€ Verwarngeld. Die Polizisten müssen diesen Strafantrag stellen. Hätte er die 35€ gleich bezahlt hätten die Polizei sich die Schreibarbeit sparen können.

    Der Unfallverursacher ist immer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.

    So ein Theater wegen nichts!

  2. #2
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    Warum müssen die Deutschen immer gleich zum Anwalt laufen?
    Nö solange wir die Fahrerlaubniss noch haben wird zum Anwalt gefahren

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    Warum müssen die Deutschen immer gleich zum Anwalt laufen?

    Körperverletzung wird mangels Geschädigten eingestellt von der Staatsanwaltschaft und überhôhte Gescheindigkeit kostet 35€ Verwarngeld. Die Polizisten müssen diesen Strafantrag stellen. Hätte er die 35€ gleich bezahlt hätten die Polizei sich die Schreibarbeit sparen können.

    Der Unfallverursacher ist immer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.

    So ein Theater wegen nichts!

    Soso. Wenn ich als Anwalt so einen "hochqualitativen" Beitrag lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über so viel gequirlten Schaizz. Ich geh dann mal Popcorn holen und warte, bis der TS uns demnächst mitteilt, wie die Sache ausgegangen ist.

    Nur mal so nebenbei: wenn der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit vor einem Unfall im Raum steht und die Polizei den Fahrer schon wegen Körperverletzung (genauer wohl: fahrlässige Körperverletzung) anschreibt, dann dürfte wohl in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anstehen.

    Klar, man kann nix tun und das aussitzen. Vielleicht wirds ja eingestellt. Vielleicht kriegt man auch in nem 1/4 Jahr einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Amtsgericht zugestellt. Dann kann man ja einen der hier so schlau postenden Member bitten, die Sache zu regeln. Das sind ja alles Top-Juristen mit dem totalen Überblick über solche Sachen. Ich lass mir derweil mein Popcorn schmecken.

  4. #4
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Soso. Wenn ich als Anwalt so einen "hochqualitativen" Beitrag lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über so viel gequirlten Schaizz. Ich geh dann mal Popcorn holen und warte, bis der TS uns demnächst mitteilt, wie die Sache ausgegangen ist.

    Nur mal so nebenbei: wenn der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit vor einem Unfall im Raum steht und die Polizei den Fahrer schon wegen Körperverletzung (genauer wohl: fahrlässige Körperverletzung) anschreibt, dann dürfte wohl in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anstehen.

    Klar, man kann nix tun und das aussitzen. Vielleicht wirds ja eingestellt. Vielleicht kriegt man auch in nem 1/4 Jahr einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Amtsgericht zugestellt. Dann kann man ja einen der hier so schlau postenden Member bitten, die Sache zu regeln. Das sind ja alles Top-Juristen mit dem totalen Überblick über solche Sachen. Ich lass mir derweil mein Popcorn schmecken.
    Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!

    Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"

    Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.

    Ö

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!

    Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"

    Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.

    Ö
    Merkst du eigentlich, dass du nur Blödsinn verzapfst ?

  6. #6
    Deepsea Avatar von Joni123
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Soso. Wenn ich als Anwalt so einen "hochqualitativen" Beitrag lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über so viel gequirlten Schaizz. Ich geh dann mal Popcorn holen und warte, bis der TS uns demnächst mitteilt, wie die Sache ausgegangen ist.

    Nur mal so nebenbei: wenn der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit vor einem Unfall im Raum steht und die Polizei den Fahrer schon wegen Körperverletzung (genauer wohl: fahrlässige Körperverletzung) anschreibt, dann dürfte wohl in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft anstehen.

    Klar, man kann nix tun und das aussitzen. Vielleicht wirds ja eingestellt. Vielleicht kriegt man auch in nem 1/4 Jahr einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Amtsgericht zugestellt. Dann kann man ja einen der hier so schlau postenden Member bitten, die Sache zu regeln. Das sind ja alles Top-Juristen mit dem totalen Überblick über solche Sachen. Ich lass mir derweil mein Popcorn schmecken.
    +1 Lieber zu Früh zum Anwalt als zu spät. Das kann einem viel Zeit, Geld, Nerven und unanegenheme Konsequenzen ersparen.

    Zitat Zitat von DerFremde Beitrag anzeigen
    Wenn Du meinst!? Du hast natürlich Recht der Generalstaatsanwalt ermittelt schon!

    Natürlich ermittelt die Staatsanwaltschaft. theoretisch, Praktisch gehen solche Fälle direkt in die Ablage "Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesse"

    Die Polizei MUSS einen Strafantrag stellen. Wäre der Verursacher an der Ampel jemanden hinten drauf gefahren, hätte er das gleiche Schreiben bekommen.

    Ö
    Mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Vor allem dann, wenn ich keine Ahnung vom tatsächlichen Unfallablauf und sostigen Umständen hätte.
    Geändert von Joni123 (20.08.2014 um 23:24 Uhr)
    Grüße

    Jonathan

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