Die Vermieterin - am Ende wohl deren Versicherer. Ihr habt trockene, saubere Räume gemietet, und sie ist verpflichtet, Euch das zu geben.
Vor allem eine so genannte "Schadensminderungspflicht", also die Pflicht, weiteres Unheil zu vermeiden. Die auf dem nassen Boden stehenden technischen Geräte sollten hochgestellt und alles aus dem Bereich des Wassers weggestellt werden.
Und Ihr seid nicht verpflichtet, Sachen zu tun, die Ihr nicht tun könnt, also nachts Eimer zu wechseln.
Wenn das Problem bestehen bleibt, könnt Ihr selber jemanden beauftragen, den Schaden zu beheben. Die Kosten könnt Ihr von der Miete einbehalten.
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Baum-Darstellung
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07.06.2014, 14:06 #4Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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