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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Wasserschaden - Frage an Juristen

    Folgender Sachverhalt:

    • Verein (45 Mitglieder) hat sich in einem Gewerbehaus eingemietet.
    • Es gibt einen akuten Wasserschaden (Wasser rinnt von der Decke).
    • Woher das Wasser kommt ist unbekannt, früher bei einem ähnlichen Schaden hieß es vom Abwasserrohr vom Dach, aber es hat jetzt die letzten Tage nicht geregnet und wo es geregnet hat war es trocken.
    • Vermieterin ist nicht greifbar (ist irgendwo in Spanien).
    • Vermieterin hat (zufällig) letzte Woche das Schloss ausgewechselt an der Hauseingangstüre und hat ohne was zu sagen uns 3 neue Schlüssen in den Briefkasten geworfen. Wir haben 45 (!) Mitglieder, die Schlüssel lassen sich nur mit Karte nachmachen und Vermieterin ist nicht greifbar. Hat zur Konsequenz dass wir das Wechseln der Eimer nicht mehr verteilen können auf alle Mitglieder.


    Grundsätzlich möchten wir in dem Haus bleiben, da wir dort umfangreich umgebaut haben und wollen deshalb auch ein gutes Verhältnis zur Vermieterin. Das bitte im Hinterkopf behalten und nicht gleich eine Dampfhammerlösung aufzeigen.

    Ich möchte aber wissen:

    Wer kommt für den Schaden auf (Decke, Laminat, ...)?
    Und welche Pflichten haben wir als Mieter? Auch vor dem Hintergrund dass 42 unserer Mitglieder derzeit nicht reinkommen. Kann man erwarten dass wir alle Nase lang quer durch München fahren um die Eimer zu wechseln?

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Juristisch habe ich nichts beizutragen, aber wäre ein Schlüsselsafe nicht eine Lösung für Euer 45/42 Schlüsselproblem?
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Müsste außen am Haus angebracht werden. Da sind 45 Schlüssel einfacher und das hat sich ja auch bewährt. An unserer Türe haben wir ein Tokensystem mit Datenaufzeichnung, wer wann rein- und rausgeht, aber da wir nicht die einzigen Mieter sind geht das an der Haustür dummerweise nicht.

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Wer kommt für den Schaden auf (Decke, Laminat, ...)?
    Die Vermieterin - am Ende wohl deren Versicherer. Ihr habt trockene, saubere Räume gemietet, und sie ist verpflichtet, Euch das zu geben.

    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Und welche Pflichten haben wir als Mieter?
    Vor allem eine so genannte "Schadensminderungspflicht", also die Pflicht, weiteres Unheil zu vermeiden. Die auf dem nassen Boden stehenden technischen Geräte sollten hochgestellt und alles aus dem Bereich des Wassers weggestellt werden.

    Und Ihr seid nicht verpflichtet, Sachen zu tun, die Ihr nicht tun könnt, also nachts Eimer zu wechseln.

    Wenn das Problem bestehen bleibt, könnt Ihr selber jemanden beauftragen, den Schaden zu beheben. Die Kosten könnt Ihr von der Miete einbehalten.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  5. #5
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Sorry, auch wenn es doof klingt, ist aber ernst gemeint.

    http://www.amazon.de/Bestway-51008-P...=Planschbecken

    Da passt mehr rein, wie in einen Eimer, dann muss man nicht alle Nase langdahin

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Nico: Danke

  7. #7
    RAMichel
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    Den Schaden könnt ihr der Vermieterin aufgeben. Ihr solltet aber mit 45 Mitgliedern in der Lage sein, die Eimer bis zur Schadensbeseitigung zu leeren. Um allen den Zutritt zu ermöglichen, würde ich ggf. das Schloss z.B. gegen ein einfaches Transpondersystemschloss auswechseln, um allen Mitgliedern/Mietern wieder den Zutritt zu ermöglichen. Die Kosten dafür muss die Vermieterin tragen, weil ihr nur so den Schaden sinnvoll mindern konntet. Es wäre sicherlich teurer, ein Unternehmen auf Kosten der Vermieterin mit dem Eimerleeren zu beauftragen
    Geändert von RAMichel (07.06.2014 um 15:05 Uhr)

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Das Problem ist, es kommt ja keiner rein von den 45, weil es keine 45 Schlüssel für die Haustür gibt. Das neue Schloss an der Haustür können wir nicht austauschen, dann kommen die anderen Mieter nicht mehr rein. Insofern alles Mist, keine Ahnung wieso das Schloß ausgetauscht wurde. Das ist nervig und macht viel Arbeit jetzt (nicht nur wegen dem Schaden, auch weil die neuen Schlüssel besorgt und verteilt werden müssen).

    Noch eine Frage:

    Wir hatten 45 Haustür-Schlüssel. Wer muss jetzt für die neuen 45 Schlüssel aufkommen, die wohl nur mit Karte nachgemacht werden können und teurer sind als diese Baumarktschlüssel.

    Meine Meinung: Es gab ja ein funktionierendes System und wir haben kein neues Schloss verlangt. Daher muss imho der alte Zustand wieder hergestellt werden, d.h. die Kosten hat die Vermieterin zu tragen. Richtig? Oder sind 45 Schlüssel "unser Bier" und man muss uns nur 2 oder 3 Schlüssel aushändigen.

  9. #9
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Mein erster Gedanke dazu:

    Wie würde die Vermieterin als Geschäftsherrin handeln? Würde sie den Schaden, der sicher bald auch dem Gebäude droht, so weiter hinnehmen oder diesen zeitnah beseitigen? So der Schaden durch Leitungswasser im erweiterten Sinne entsteht, ist für Regulierung hier sicher die Gebäudeversicherung in der Pflicht.

    Denkbar könnte also die Beauftragung eines Unternehmens zur sofortigen Schadensbeseitigung sein, die Ihr im Wege der "Geschäftsführung ohne Auftrag" veranlassen könntet, wenn die Geschäftsübernahme dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn/hier der Vermieterin entspricht. Näheres hierzu regeln §§ 677 ff. BGB. Als Geschäftsführer ohne Auftrag könntet Ihr somit womöglich zur Gefahrenabwehr ein Unternehmen beauftragen.

    Als solcher würdet Ihr sicher auch die Schlüssel anfertigen lassen, dessen es eigentlich der Zustimmung der Vermieterin bedarf.

    Wie gesagt, das sind nur meine Gedanken dazu und keinesfalls eine verbindliche Rechtsauskunft. Da ist ein Hunderter für ein Eilgespräch beim Volljuristen sicher gut angelegt!
    Geändert von Street Bob (07.06.2014 um 16:17 Uhr)
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  10. #10
    RAMichel
    Gast
    Warum ist das Schloss ausgetauscht worden?

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Das wissen wir nicht.

  12. #12
    Milgauss Avatar von Capone
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    Zitat Zitat von Street Bob Beitrag anzeigen
    Denkbar könnte also die Beauftragung eines Unternehmens zur sofortigen Schadensbeseitigung sein, die Ihr im Wege der "Geschäftsführung ohne Auftrag" veranlassen könntet, wenn die Geschäftsübernahme dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn/hier der Vermieterin entspricht. Näheres hierzu regeln §§ 677 ff. BGB. Als Geschäftsführer ohne Auftrag könntet Ihr somit womöglich zur Gefahrenabwehr ein Unternehmen beauftragen.
    Warum mit etwas so unsicherem (ja beinahe gefährlichem...) wie GoA beginnen, wenn es doch viel einfacher durchsetzbare (miet-) vertragliche Ansprüche gibt?
    Beste Grüße
    Stefan

  13. #13
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Vertragliche Ansprüche gibt es sicherlich - wenn man ein paar Jahre Zeit für einen Rechtsstreit hat, sicher der bessere Weg...
    Davon wird die Bude allerdings nicht trocken .... oder irre ich?
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  14. #14
    Milgauss Avatar von Capone
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    Zitat Zitat von Street Bob Beitrag anzeigen
    Vertragliche Ansprüche gibt es sicherlich - wenn man ein paar Jahre Zeit für einen Rechtsstreit hat, sicher der bessere Weg...
    Davon wird die Bude allerdings nicht trocken .... oder irre ich?
    Kann es sein, dass hier die Regeln der GoA mit dem einstweiligen Rechtsschutz (= Eilverfahren) verwechselt werden?


    Elmar: Falls der Tipp noch nicht kam: Am besten SOFORT die Vermieterin vom Wasserschaden benachrichtigen. Hierzu genügt in aller Regel eine nachweisbar zugegangene Nachricht (z.B. Einwurfeinschreiben oder von Zeugen einwerfen lassen) an die letzte offiziell mitgeteilte Adresse der Vermieterin, also eventuell sogar noch die im Mietvertrag angegebene. Oder - vor Zeugen - anrufen. Sonst drohen Schadensersatzansprüche.
    Beste Grüße
    Stefan

  15. #15
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Meine Idee kam mir lediglich ob des eingangs geschilderten Umstandes, die Geschäftsherrin sei unerreichbar.
    Sobald diese um den Schaden weiß, scheidet die GoA qua definitionem natürlich aus!
    Geändert von Street Bob (08.06.2014 um 09:42 Uhr)
    Gruß Lou

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  16. #16
    Milgauss Avatar von Capone
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    Zitat Zitat von Street Bob Beitrag anzeigen
    Meine Idee kam mir lediglich ob des eingangs geschilderten Umstandes, die Geschäftsherrin sei unerreichbar.
    Sobald diese um den Schaden weiß, scheidet die GoA qua definitionem natürlich aus!
    Bereits das bloße Vorliegen von vertraglichen od. gesetzlichen Ausgleichsansprüchen, hier (z.B.) § 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB (= aus Mietvertrag), verdrängen die Regeln der GoA denknotwendig.
    Beste Grüße
    Stefan

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Könnte es der Vermieterin ein Dorn im Auge gewesen sein, dass es Eurerseits 45 Schlüssel gibt? Braucht man hierfür eventuell eine Genehmigung des Vermieters?

    Hoffentlich habt ihr die Bude bald wieder trocken!

    /Leif

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Nein, wir sind seit 6 Jahren Mieter und jedes Mitglied braucht Zugang zu den Räumen. Dass das so ist ist bekannt und auch akzeptiert. Das ist nicht das Problem. Zumal auch noch nie ein Schlüssel weggekommen ist und diese immer beim Austritt an den nächsten übergeben werden. So sind nie mehr als diese 45 Schlüssel im Umlauf. Ich denke eher, dass es damit zu tun hat, dass in letzter Zeit einige Mieter gekündigt wurden und man sich vielleicht hier absichern möchte. Ist aber nur eine Vermutung.

    Vermieterin ist informiert und ihr Mitarbeiter kümmert sich bis Montag um die Leerung, danach macht es wieder einer von uns, der direkt daneben arbeitet.

    Also wer müsste die neuen Schlüssel bezahlen? Ob wir es zahlen lassen, wenn sie bezahlt werden müssten, ist eine andere Sache, aber es ist ja auch "Verhandlungsmasse", die man ggf. zu einem guten Mietverhältnis einbringen könnte

  19. #19
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Das hängt vom Mietvertrag ab. Steht im Mietvertrag, dass Euch die Räume mit 45 Schlüsseln übergeben werden, kriegt Ihr auch wieder 45 Schlüssel von ihr. Wenn es nur heißt, dass Ihr für Eure Nutzung Schlüssel nachmachen könnt oder das geduldet wird, dann bleibt das an Euch hängen.

    So oder so kann das aber als Verhandlungsmasse genutzt werden, schließlich hat sie durch das grundlose Austauschen des Schlosses dafür gesorgt, dass 42 Eurer Schlüssel nutzlos werden.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Blöd, aber danke! Dann sind wir die Gelackmeierten.

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