Zitat Zitat von NyKoN Beitrag anzeigen
Die verbindliche Auskunft ist absolut wasserdicht, keine Sorge!
.....ich mach mir da eh keine Sorge - betrifft mich ja nicht
Nach Ablauf der Festsetzungsverjährung kann man sicher sein, dass nix mehr aufpoppt - vorher eher nicht. Hatte schon die ein oder andere verbindliche Auskunft auf dem Tisch, bei denen der Steuerpflichtge und der Vorberater davon ausgegangen sind, dass sie wasserdicht sind. Da fehlte ein kleines Detail in der Anfrage oder der realisierte Sachverhalt wich einen Millimeter vom geschilderten geplanten Sachverhalt ab oder man hat mit dem Sachverhalt schon begonnen bevor man die Anfrage gestellt hat...............to be continued