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Danke

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode, Drucksache 20/8628:

Artikel 4

Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:

1. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 wird jeweils die Angabe „60 000 Euro“
durch die Angabe „80 000 Euro“ ersetzt. (Zitat Ende)

Gesetzesentwurf liegt nun beim Bundesrat. Der Passus wird sich nimmer ändern.
So wie es aktuell aussieht streiche 80.000,- setze 70.000,-, Passus wird wohl doch geändert. Bundesrat diskutiert dann wohl am 12.12, sofern ich das richtig verstanden habe…