Servus,
ich habe Anfang April meinen Einkommenssteuerbescheid für 2013 erhalten und muss (wie seit mehreren Jahren) eine Nachzahlung leisten. Zusätzlich habe ich erstmalig einen aus meiner Sicht völlig überzogenen Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt erhalten. Die Nachzahlungen sind in etwa immer relativ gleich hoch, +/- 10%. Die gewünschte Vorauszahlung beträgt nun das 5-fache!!!der Nachzahlung.
Ich habe dann über meinen Steuerberater einen Einspruch eingelegt mit der Bitte um Korrektur.
Am 10.6 ist die erste "Quartalsrate" fällig, eine Antwort auf den Einspruch habe ich bisher nicht erhalten.
Wisst ihr wie es sich jetzt mit der Zahlungspflicht verhält? Hebt der Einspruch die Pflicht nun erstmal auf oder sollte ich auf jeden Fall die erste Rate wie gefordert zahlen?
Kann meinen Steuerberater leider erst nächste Woche wieder auf meinen Steuerberater zugreifen, da dieser im Urlaub ist.
Danke
edit: Die Nachzahlung habe ich selbstverständlich bereits gezahlt, da alles passt und fast auf den Euro genau mit der "Prognose" meines Steuerberaters übereinstimmt.
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24.05.2014, 10:07 #1ehemaliges MitgliedGast
Einspruch Vorauszahlungsbescheid - Finanzamt
Geändert von ehemaliges Mitglied (24.05.2014 um 10:17 Uhr)
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24.05.2014, 10:10 #2
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Ich glaube er muss auch eine "Aussetzung der Vollziehung" in den Einspruch mit aufnehmen. Wenn er das gemacht hat brauchst du noch nicht zahlen. Bin aber kein Steuerberater sonder "nur" Bilanzbuchhalter.
Viele Grüße, Sascha
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24.05.2014, 10:18 #3ehemaliges MitgliedGast
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24.05.2014, 10:20 #4
Ruf doch im Zweifel deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt mal an, wenn dein Steuerberater im Urlaub ist. Nummer steht im Bescheid.
Lieben Gruß René
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24.05.2014, 10:24 #5
Kenne das Thema - gerade auch durch gemacht. Zahlst Du die Vorauszahlung nicht, gibt´s automatisch einen Mahnbescheid mit
Gebühren. Meine Steuerberaterin hatte auch Einspruch eingelegt, bevor darüber aber nix entschieden ist, ist Zahlen angesagt.
Bei mir war es auch ca. das 5-fache :-(
Gruß
Thomas
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24.05.2014, 10:26 #6ehemaliges MitgliedGast
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24.05.2014, 10:30 #7
Ja - man hat "auf Grund des Einspruchs neu berechnet" und jetzt ist die Vorauszahlung auf "normalen" Niveau + ca. 10%
Gruß
Thomas
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24.05.2014, 10:32 #8ehemaliges MitgliedGast
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24.05.2014, 10:53 #9
richtig ... hätte auch nix anderes vom FA erwartet
Gruß
Thomas
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24.05.2014, 11:58 #10
- Registriert seit
- 22.07.2006
- Beiträge
- 639
Kenne das Problem , am besten ist es in diesem Fall erst mal zu zahlen und danach das Ergebnis des Einspruchbescheides abzuwarten.
Danach kann man ja die Raten für das 3. und 4. Quartal angleichen.
Bei den Vorauszahlungen eine Punktlandung zu machen , d.h. keine zu hohe Nachforderung oder Rückforderung im Folgejahr zu haben
da braucht es etwasFingerspitzengefühl.
Nach ein paar Jahren kann man aber aus den Erfahrungswerten und mithilfe der BWAs ganz gute Prognosen stellen.
M.f.G.
MickDont eat the yellow snow. (F.Zappa)
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06.06.2014, 16:14 #11ehemaliges MitgliedGast
Danke für eure Tipps.
Habe mittlerweile das Ergebnis meines Einspruchs erhalten.
Das FA erkennt diesen voll an und reduziert die ursprüngliche Vorauszahlung um satte 5,5k pro Jahr
Ein Einspruch macht also in jedem Fall sinn.
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