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  1. #21
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Das Bestellerprinzip kommt, da bin ich mir fast sicher und finds auch gut. Schließlich profitiert im Wesentlichen der Vermieter von der Dienstleistung eines Profi. Wer die Musik bestellt soll sie gefälligst bezahlen, wenn er dazu nicht bereit ist muss er halt selbst spielen, mit allen damit verbundenen Risiken.

    Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen
    ... Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich für Dritte, als Vermieter haften muss. ...
    Ich schon, sogar sehr gut. Schließlich ist es deine Bude und als Vermieter haftest du bei Verkauf und Vermietung bereits für das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen eines Energieausweises. Hat dich z.B. dein Makler auf die Notwendigkeit eines Energieausweises hingewiesen und du legt keinen solchen vor, haftet nicht er, sondern du. Was für mich im Umkehrschluss auch deine Stundentenfrage beantwortet.


    Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen
    ... Mieter fragt, ob er einen Nachmieter suchen kann, damit er vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ich als Vermieter gebe ihm das ok. Woher soll ich wissen, wie und wo er den Nachmieter sucht. ...
    Im Übrigen verstehe ich nicht ganz, wo das Problem liegt, den Mieter wenn er auf dich zukommt gleich auf die Pflichtangaben hinzuweisen. Ist doch völlig latte wo er inseriert. Den Energieausweis musst du bei Vermietung ohnehin vorlegen, dann sind die notwendigen Daten ja eh vorhanden.

    Ich kann ich auch nicht Nachvollziehen wieso wegen so einem Kleinkram plötzlich überall so ein Aufriss gemacht wird. Die ENEV gibts seit Jahren, Energieausweise sind bei Verkauf und Vermietung schon lange verpflichtend vorzulegen, hat nur niemanden gejuckt, weil alles vor 05/2014 nur eine Übergangsfrist war. Jetzt gilts halt, wie überraschend...

    Im Immobilienbereich gibts wirklich Schlimmeres, klingt komisch, ist aber so.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  2. #22
    GMT-Master
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    Ging mir nicht um die Haftung des Nicht-Vorlegens des Energieausweises, den habe ich, da die Wohnungen alle in WEGs sind, die gute und korrekte Verwalter haben. Insofern, sehe ich, ähnlich wie Du, kein Thema...ist seit Jahren vorhanden.

    Mir ging es nur um den Stress, den ggfs ein Mieter von mir unnötigerweise bekommt, auf der Suche nach einem Nachmieter, weil ER (denn ER wird vermutlich nicht auf die Hilfe des Profis, also Maklers zurückgreifen) die Anzeige nicht korrekt formuliert und irgendein Abmahn-Anwalt deswegen Geld von ihm, als Anzeigen Ersteller, fordert. Dafür kann ich meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden...das meinte ich mit mit der Haftung für das fehlerhafte Handeln eines Dritten. Bin natürlich kein Jurist

    Zum Thema Bestellerprinzip bin ich zwiegespalten... Ich müsste dann z.B. mit Ausschluss des Kündigungsrechts (natürlich korrekt angewandt und formuliert) vermieten, sonst wird mir das Risiko zu gross.... ich finde gesetzliche Kündigungsfrist ohne Wenn und Aber eigentlich meinem Mieter gegenüber fairer und besser, wie schon erwähnt, insbesondere bei Studenten habe ich oft auch eine sehr kurze Anmietdauer erlebt obwohl ursprünglich anders geplant...und bislang wollte ich da keinem Steine in den Weg legen...das müsste ich um mein Risiko zu mindern dann aber begrenzt tun. Wäre damit meinem Mieter geholfen? (Und ja, letztendlich würde ich mir diese zusätzlichen Kosten über eine geringe Erhöhung meiner KM wieder reinholen...Luft nach oben habe ich noch. Wieder....wo ist hier der Vorteil für den Mieter?)

    Darum, bitte nicht falsch verstehen...ich bin absolut pro Makler


    Gruss
    Dirk

  3. #23
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen
    Ging mir nicht um die Haftung des Nicht-Vorlegens ...
    Mir ging es nur um den Stress, den ggfs ein Mieter von mir unnötigerweise bekommt, ... die Anzeige nicht korrekt formuliert und irgendein Abmahn-Anwalt deswegen Geld von ihm, als Anzeigen Ersteller, fordert. Dafür kann ich meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden...
    Ich habs schon verstanden. Wie gesagt, wenn es nicht so wäre, könnte man ja zukünftig einfach einen Laien dazwischenschalten und die ENEV wäre ausgehebelt. Netter Versuch.


    Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen
    ... Ich müsste dann z.B. mit Ausschluss des Kündigungsrechts (natürlich korrekt angewandt und formuliert) vermieten, ...
    Da wünsche ich zunächst mal viel Erfolg beim auskaspern einer wirksamen Regelung. Und dann viel Glück dabei, Studis als Mieter zu finden, die sich darauf einlassen.


    Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen
    ...Wäre damit meinem Mieter geholfen? (Und ja, letztendlich würde ich mir diese zusätzlichen Kosten über eine geringe Erhöhung meiner KM wieder reinholen...Luft nach oben habe ich noch. Wieder....wo ist hier der Vorteil für den Mieter?)..
    So langsam dringt also durch, was die Verantwortlichen mit ihren lustigen, wahlwirksamen, vermeintlich pro Mieter, aber leider etwas zu kurz gedachten Ideen mittel- bis langfristig bewirken...

    Ich bin jetzt raus, sonst wirds politisch.
    Geändert von paddy (09.05.2014 um 00:53 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #24
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    So sieht übrigens die Legende einer lokal führenden Tageszeitung für die abgekürzten Pflichtangaben der ENEV 2014 aus:

    Anhang 53144

    Die "Geldmacherei" der bösen Anzeigenlobby hält sich also in Grenzen.
    Folgende Ergänzung wäre also in der Anzeige ausreichend, wenn die Tageszeitung eine derartige Tabelle führt:
    ..., BA, 125, 1965, (2), A+, ...
    Energieeffizienzklasse nur bei neueren Ausweisen.

  5. #25
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    ...
    So langsam dringt also durch, was die Verantwortlichen mit ihren lustigen, wahlwirksamen, vermeintlich pro Mieter, aber leider etwas zu kurz gedachten Ideen mittel- bis langfristig bewirken...

    Ich bin jetzt raus, sonst wirds politisch.
    Danke für dein feedback

    Nee, nee...das Thema Politik und Vermietung....lassen wir lieber

    Und das Thema Haftung bei nicht korrekten Formulierungen in Anzeigenblättchen kläre ich tatsächlich am Besten mit "meinem Haus- und Hofanwalt/Notar", der in einer der WEGs ja auch Miteigentümer ist und ähnlich wie ich vorgeht in Sachen Vermietung seiner Studentenappartements.

    Gruß
    Dirk

  6. #26
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    So würde ich das auch machen:

    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    ... Inwieweit hier der verantwortliche Vermieter/Verkäufer/Verpächter/etc. für Dritte oder umgekehrt haftet, müsste ein Anwalt sagen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #27
    Gesperrter User
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    Heute in der Welt am Sonntag ein längerer Bericht zum Thema "Abmahnung", hier für euch die Zusammenfassung:

    Geändert von avalanche (25.05.2014 um 19:54 Uhr)

  8. #28
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Ich möchte mich kurz an das Thema dranhängen, allerdings keinen eigenen Thread aufmachen:

    Wir wollen eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus (4 Wohnungen) vermieten.
    Die Besonderheit: Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Gaszähler. Eigentümer / Vermieter rechnen jeweils direkt mit den Versorgern ab! D. h. bei der Hausverwaltung sind keine Verbrauchswerte erfasst. Die HV liegt ohnehin in privater Hand, einer der Eigentümer hat sich bereit erklärt, diese zu machen. Klappt auch sehr gut, aber dies soll ja nicht Thema sein.

    Jetzt stellt sich die Frage, wie wir an einen Verbrauchsausweis kommen. Kann ich einen solchen für eine einzelne Wohnung erstellen lassen? Haus & Grund meint, das wäre nicht möglich. Nur für das gesamte Haus! Dazu müssten von allen 4 Wohnungen die Verbräuche der letzten 3 Jahre vorliegen.

    Kann das wirklich sein? Ich sehe uns jetzt erheblich im Nachteil! Denn wenn nur ein Schluri die Werte nicht bebringt, kann der Ausweis u. U. monatelang nicht erstellt werden. Und wer zahlt dann meinen Leerstand? Ich bzw. unser Makler darf ja keine Anzeige ohne die Werte schalten!
    Gruß Frank

  9. #29
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ja das ist so. Wenn alle Mieter den gleichen Versorger haben, dann kannst Du die Daten bei diesem für das Haus anfordern. Das fällt dann nicht unter Datenschutz. Ich habe es bei meinem MFH, jede Whg. hat eine eigene Therme, seinerzeit genauso gemacht und für das komplette Haus den Verbrauch geben lassen.
    Seitdem die Mieter ihren Versorger selbst wählen können, habe ich im Mietvertrag die Klausel, dass mir die erforderlichen Nachweise bei Bedarf ausgehändigt werden.

    Was Vermietungsinserate angeht, bei uns in der örtlichen Tageszeitung bin ich wohl einer der wenigen Deppen, die den Wert ausweisen - egal ob private oder gewerbliche Anzeige.
    Geändert von ehemaliges mitglied (03.06.2014 um 14:15 Uhr)

  10. #30
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Danke für die Bestätigung!

    Ist zwar ernüchternd, aber gut...
    Ich vermute stark, dass alle einen anderen Versorger haben.

    Immerhin habe ich die Unterlagen schon von unserem bisherigen Mieter bekommen. Stehen nur noch drei Recherchen aus.
    Gruß Frank

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