...und auch der Energieträger muss genannt werden. Aber ich meine auch, dass es für Gewerbliche gilt. Da gab's doch vor ein paar Tagen einen speziellen Thread.
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07.05.2014, 17:49 #1ehemaliges mitgliedGast
Vermietungsanzeigen in Tageszeitung: Energieverbrauchskennwert
Hallo,
seit diesem Monat muss der Energieverbrauchskennwert in der Immobilienanzeige bei Vermietung oder Verkauf stehen. Bisher habe ich erst 2 gewerbliche Anzeigen gesehen, die diese Angabe enthielten.
Gilt das bisher für Privatpersonen (noch) nicht?
Wie ist die Angabe korrekt, reicht "110 KWh" oder muss dort "110 KWh (m2a)" bzw. "ENVK 110 KWh (m2a)" stehen?
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07.05.2014, 18:02 #277 Grüße!
Gerhard
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07.05.2014, 18:05 #3
Hier ist der alte Thread dazu: http://www.r-l-x.de/forum/showthread...ight=Abmahnung
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07.05.2014, 18:12 #4ehemaliges mitgliedGast
Da ging es aber doch um Abmahnungen vor In-Kraft-treten am 1.5., aber was ist nun korrekt für private Vermieter? Ich habe den Ausweis ja da, aber wie setze ich die Angabe ins Inserat ohne unnötig die Kosten hochzutreiben? Jeder mm Inseratshöhe kostet ggf. unnötig Geld.
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07.05.2014, 18:36 #5
Warum lässt du das nicht einen gescheiten Makler machen ?
what goes around comes around
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07.05.2014, 19:46 #6ehemaliges mitgliedGast
Weil meine Mieter in der Regel nicht so gut gestellt sind die Courtage zu bezahlen. Außerdem sehe ich mir meine Mieter gerne selbst an, treffe die Auswahl und bestimme letztendlich selbst, wer meine Wohnungen anmietet. Nur für das Schalten von Anzeigen benötige ich keinen Makler, der dann 2 Monatsmieten kassieren möchte. Bei einem Immobilienverkauf sieht es anders aus. Die Arbeit, eine Immobilie zu verkaufen, möchte ich mir nicht antun. Die gebe ich gerne an einen Makler ab.
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07.05.2014, 19:50 #7
Also kein Makler wird dir einen Mieter vorschreiben, wie sollte das auch gehen
Du entscheidest an wen Du vermietest, der Makler trifft nur die Vorauswahl und stellt dir dann die passenden Interessenten vor.
Er klärt die bonität und macht auch sonst den ganzen Kram, wie Mietvertrag aufsetzen, Übergabe etc....
Mieter die sich schon den Makler nicht leisten können, wollte ich schon gar nicht haben., aber da ist jeder zum Glück ja andersGeändert von sevenpoolz (07.05.2014 um 19:52 Uhr)
what goes around comes around
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07.05.2014, 19:56 #8ehemaliges mitgliedGast
Nicht jeder ist auf Rosen gebettet. Da kann man Mieter schon verstehen, wenn sie das Geld nicht für die Courtage ausgeben können/wollen. Ich habe sehr nette langjährige und zuverlässige Mieter, die hätte ich bei einer Vermarktung über einen Makler nicht. Ist aber ein anderes Thema.
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07.05.2014, 19:58 #9
Sowas geht immer solange gut, bis es schief geht, aber das wäre ein abendfüllendes Thema.
Jep, die Info war leider auch schon vor ein paar Tagen nicht korrekt. Es heißt Anzeigen in kommerziellen Medien (nicht zu verwechseln mit kommerziellen Anbietern), betrifft somit privat und gewerblich.
63er, der erste Treffer bei Google unter "Pflichtangaben Immobilienanzeigen Abkürzungen":
http://ivd.net/der-bundesverband/pre...nanzeigen.html
Bei so ganz banalen Dingen schadet es sicher nicht, vorher auch mal selbst zu googeln ...Geändert von paddy (07.05.2014 um 20:02 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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07.05.2014, 20:00 #10
So ist es, da war sicher die Lobby sofort für diesen Unsinn.
PS: "Die nachfolgenden Abkürzungen können verwendet werden, sofern das Abkürzungsverzeichnis entsprechend mit abgebildet wird." Herrlich, also kann man nicht abkürzen, wenn die Zeitung nicht so großzügig ist, das Verzeichnis in jeder Ausgabe zu drucken. Wer wird das schon tun?Geändert von siebensieben (07.05.2014 um 20:04 Uhr)
77 Grüße!
Gerhard
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07.05.2014, 20:08 #11
Alles lesen:
"Gibt die Zeitung oder das Portal, in denen inseriert wird, ein eigenes Verzeichnis vor, sollte dieses unbedingt verwendet werden. Gibt es kein Abkürzungsverzeichnis, sind Abkürzungen unzulässig, soweit hieraus nicht deutlich wird, was abgekürzt wurde."Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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07.05.2014, 20:19 #12
"Trotz aller Vorsicht könne es daher zu Abmahnungen kommen, wenn die Abkürzungen von Laien missverstanden werden." Auf jeden Fall wird es da noch viel Ärger geben, bis die Gerichte dann "in ein paar Jahren" für Klarheit sorgen, wie das alles zu sein hat.
77 Grüße!
Gerhard
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07.05.2014, 20:26 #13
Was genau war jetzt daran nicht zu verstehen?:
"... Gibt es kein Abkürzungsverzeichnis, sind Abkürzungen unzulässig, soweit hieraus nicht deutlich wird, was abgekürzt wurde."
Wer auf Nummer sicher gehen will darf halt nicht abkürzen, für Sparbrötchen bleibt ein also Restrisiko. Die drei Euro mehr pro Vermietungsanzeige alle paar Jahre beim Mieterwechsel werden keinem Vermieter die Rendite verhageln ...Geändert von paddy (07.05.2014 um 20:30 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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07.05.2014, 20:40 #14
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Naja, ich vermiete ca. 30 Einzimmer App. hauptsächlich an Studenten... durchschnittliche Verweildauer ca. 18Monate...
Ich (oder der von mir beauftragte Makler) bekomme das sicherlich hin, viele meiner Wohnungen werden aber direkt von den Studenten schon inseriert, weil sie vor den drei Monaten Kündigungsfrist selber einen gescheiten Nachmieter versuchen zu bekommen...
Bin gespannt, auch wie sich da einschlägige Portale, wie z.B. studenten-wg positionieren...ich sehe schon die ersten Studis mit Abmahnungen konfrontiert...
Gruss
Dirk
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07.05.2014, 23:08 #15
Ich hab vor kurzem bei wg-gesucht einen Nachmieter gesucht, braucht man für so etwas auch einen ENergie Ausweis?
Naja zB bei Studentenwohnungen finde ich das schon in Ordnung da sind ca 1000€ viel geld, hab anfangs auch nach einer ohne Makler gesucht, aber was gescheites war da nicht dabei.Geändert von Nixus77 (07.05.2014 um 23:10 Uhr)
Gruß Toan
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08.05.2014, 16:48 #16
So sieht übrigens die Legende einer lokal führenden Tageszeitung für die abgekürzten Pflichtangaben der ENEV 2014 aus:
ENEV.jpg
Die "Geldmacherei" der bösen Anzeigenlobby hält sich also in Grenzen.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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08.05.2014, 16:53 #17
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08.05.2014, 16:55 #18
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08.05.2014, 17:26 #19
Wer sich in den folgenden Punkten bestens auskennt, kann locker alleine vermieten, alle andere sollten einen Profi beauftragen:
Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete, notwendige und zulässige Inhalte einer Selbstauskunft, aussagekräftige Bonitätsprüfung, Einkommensnachweis, Schufa, Identitätsnachweis, gesetzliche Vorgaben zur Mietkaution, Mietrecht und jeweils aktuelle Rechtsprechung, rechtssicherer Mietvertrag, Übergabe und notwendige Inhalte eines Übergabeprotokolls, etc., etc. ...
Aber hier gehts ja eigentlich um die ENEV, deshalb BTT:
Der Wortlaut ist "Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pflichtangaben durch Vorschieben eines Dritten entfallen.
Inwieweit hier der verantwortliche Vermieter/Verkäufer/Verpächter/etc. für Dritte oder umgekehrt haftet, müsste ein Anwalt sagen.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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08.05.2014, 18:35 #20
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OK, trotzdem Danke.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich für Dritte, als Vermieter haften muss. Mieter fragt, ob er einen Nachmieter suchen kann, damit er vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ich als Vermieter gebe ihm das ok. Woher soll ich wissen, wie und wo er den Nachmieter sucht. Also kann ich laut meinem Rechtsempfinden für seine Fehler nicht gerade stehen. Das "schwarze Brett" in der Uni ist ja keine kommerzielle Plattform. "Studenten-WG"...hmm, gute Frage. Zumindest kostet das inserieren dort kein Geld. Das regionale Anzeigenblättchen wiederum schon..., aber der derzeitige Mieter inseriert ggfs. dort (ohne vorherige Rücksprache mit mir als Vermieter), warum sollte ich bei fehlerhafter Anzeige dann haften?
Wie gesagt, mich betrifft das nicht unbedingt, aber zwei/drei Mal pro Jahr suchen sich "meine Studenten" eigenständig einen Nachmieter. Ich vermiete auch meine Studenten-Wohnungen zu 95% über einen Makler. (Hoffe nicht, das das Gesetz verabschiedet wird, daß ich zukünftig als Auftraggeber die Courtage zahlen muss, dann wirds für mich aufgrund der relativ geringen KM und Verweildauer sehr "unlukrativ". Gerade Studenten sind manchmal sehr "sprunghaft" und ich möchte gerne bei gesetzlicher Kündigungsmöglichkeit bleiben. Sollte ich die Courtage zukünftig zahlen müssen und dem Studenten fällt im ersten Monat ein, er möchte doch in eine WG, dann wäre er im 4. Monat draussen und ich hätte aufgrund Maklercourtage ins Minus gewirtschaftet. Aber sorry für OT, an dieser Stelle, noch ist es ja nicht soweit.)
Gruß
Dirk
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