Das mit dem Kaufvertrag ist beantwortet worden.
Aber, wie oft darf der Vermittler einen Vermittlungsversuch starten, bevor der Vermittlungsauftrag erfüllt ist (positiv wie negativ), er also entweder Anspruch auf seine Gebühr (wer zahlt die?) hat oder der Vermittlungsversuch beendet ist?
Darf man also den Kaufvertrag ablehnen und er muss einen anderen zu den genannten Konditionen liefern oder hat man kein Recht, einen Kaufvertrag, der der Beschreibung des Vermittlungsvertags entspricht (also nicht wie hier beschrieben), abzulehnen?

Echt, lieber "Rumgesfeilsche" beim vor Ort Vertragshändler und gut ist, bevor man hinterher so was an der Backe hat, wenn's schief geht.