Nein, auf Verrechnungen oder Erstattungen musst Du Dich nicht einlassen.
Was, wenn der Verkäufer das nicht in zehn Wochen erstattet? Oder insolvent ist?
Der Kaufpreis im Vermittlungsvertrag ist der Kaufpreis im Kaufvertrag.
Ergebnis 1 bis 20 von 38
Hybrid-Darstellung
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15.04.2014, 23:08 #1"I swear it's oregano, officer!"
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