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  1. #1
    Freccione Avatar von David1973
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    Es hat so zu sein wie es im Vermittlungsvertrag festgehalten und unterzeichnet wurde.
    Wenn dem nicht so ist, gibts auch keine Stornogebühr.
    MfG
    David
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  2. #2
    Daytona Avatar von HG2
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    Zitat Zitat von David1973 Beitrag anzeigen
    Es hat so zu sein wie es im Vermittlungsvertrag festgehalten und unterzeichnet wurde.
    Wenn dem nicht so ist, gibts auch keine Stornogebühr.
    Danke David. Der Vermittler argumentiert, dass der vermittelte Endpreis/Nachlass identisch mit dem Vermittlungsauftrag sei, auch wenn hier im nachhinein dieser durch einen Gutschriftbetrag erfolgt.

    Im Vermittlungsauftrag wird diese "Gutschrift im nachhinein" mit keiner Silbe erwähnt, ganz zu schweigen davon, dass der Kaufpreis zunächst 1200.- höher ist als im Vermittlungsauftrag festgehalten...und das obwohl laut Vermittlungsauftrag der genannte Vermittlungspreis durch einen autorisierten Vertragshändlers als Kaufpreis/Hauspreis bestätigt wird

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